Eine Flüchtlingsfamilie darf per Gerichtsurteil einstweilig nicht aus der Bundesbetreuung entlassen werden. „Mein bisher größter Erfolg“, freut sich Asylanwältin Nadja Lorenz.
„Es trifft die Schwächsten in der Gesellschaft und das am Beginn des Winters. Das ist grausam“, sagt Mag. Nadja Lorenz zur Richtlinie des Innenministeriums . „Schon lange beschäftigen wir uns mit dem Problem ,Bundesbetreuung‘. Aber wir konnten uns nicht vorstellen, dass es noch schlimmer kommen würde“, meint das Mitglied im „Netzwerk Asylanwalt“. Für die Rechtsanwältin, die mit Caritas und Diakonie zusammenarbeitet, läutete jedoch die Alarmglocke, als ihr Mandant aus Aserbaidschan mit einem Zettel kam: der Asylwerber, seine Frau und beide minderjährigen Kinder werden am 1. November aus der staatlichen Betreuung entlassen. Ein Idealfall – wie sich jetzt herausstellt – im Widerstand gegen jene umstrittene Richtlinie, die Menschen bestimmter Länder von der Bundesbetreuung ausschließt.
Das Bezirksgericht Innere Stadt Wien hat am 29. Oktober verfügt (Wortlaut: www.asylanwalt.at), dass der Familie einstweilig ein Dach über dem Kopf und das Essen weiter zusteht. „Richtungsweisend“ sagt Lorenz, „rechtlich verfehlt“ erklärt Wolf Szymanski. Und der zuständige Sektionschef im Innenministerium hat Rekurs angekündigt.
Doch Richterin Michaela Oberbauer habe die Verfügung gut begründet, erklärt die Juristin: „sie hält auch in der nächsten Instanz.“ Wenn einstweilig nur ein Etappensieg, so ist es für die Expertin im Asyl- und Flüchtlingsrecht, die auf Vorschlag von amnesty international auch im österreichischen Menschenrechtsbeirat sitzt, der größte Erfolg ihrer zehnjährigen Tätigkeit.