Mehr als 50 Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, auch aus den Kirchen, haben sich an Justizminister Wolfgang Brandstetter gewandt. Sie fordern Maßnahmen gegen Skandale bei Verbotsgesetzfällen.
Letzter Anlassfall war die Begründung einer Grazer Staatsanwältin, die die menschenverachtende Hetzpropaganda eines Rechtsextremisten gegen KZ-Überlebende für „nachvollziehbar“ hielt und das Strafverfahren einstellte.
Den offenen Brief an den Justizminister haben unter anderem Bischof Manfred Scheuer und Bischof Michael Bünker sowie die Schubert-Preisträgerin Irmgard Aschauer, KA-Präsident Bert Brandstetter, die Vorsitzende der Katholischen Frauenbewegung Österreich, Veronika Pernsteiner, und die Präsidentin der Katholischen Aktion Österreich, Gerda Schaffelhofer, sowie Marko Feingold, Ludwig Laher, Elisabeth Orth, Anton Pelinka und Erwin Steinhauer unterschrieben.
Im Brief wird auf eine Feststellung des Verfassungsgerichtshofes hingewiesen: „Die kompromisslose Ablehnung des Nationalsozialismus ist ein grundlegendes Merkmal der wiedererstandenen Republik. Ausnahmslos jede Staatstätigkeit hat sich daran zu orientieren.“
Leider würden immer wieder Fälle bekannt, „in denen die Strafrechtspflege dieser klaren Vorgabe keineswegs gerecht wird. Manche Staatsanwälte und Richter setzen das Verbotsgesetz faktisch außer Kraft“.
Diese Justizskandale seien eine Verhöhnung der NS-Opfer. Die Unterzeichner/innen des Briefes betonen, dass sie die unmissverständliche Haltung des Ministers gegenüber dem Rechtsextremismus schätzen. Diese Haltung sei auch bei der gelungenen Reform des Verhetzungsparagraphen spürbar. „Gerade deshalb richten wir an Sie den dringenden Appell, die absehbaren nächsten Justizskandale in Sachen NS-Wiederbetätigung zu verhindern.“