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Nachteile wissentlich verschweigen?

Man will ein altes Gerät oder Auto loswerden, aber noch möglichst viel Geld dafür bekommen: Wie sehr muss ich den möglichen Käufer dann über die Probleme des Geräts oder Fahrzeugs aufklären – mit dem Effekt, dass sich der Verkaufspreis verringert? Aus der Serie "Ethik im Alltag" mit Michael Rosenberger, Teil 3 von 4.
Ausgabe: 2016/22
31.05.2016
- Michael Rosenberger
© Alexa Bente
Fallbeispiel: Mein Auto ist alt und ich möchte es verkaufen. Der Autohändler sagt mir, dass der Keilriemen in absehbarer Zeit zu ersetzen sei. Er bietet mir deshalb einen verringerten Betrag für das Auto an. Jetzt erhoffe ich mir bei einem Privatverkauf mehr Geld. Muss ich den Käufer über die Aussage des Autohändlers bezüglich des Keilriemens informieren? Schließlich weiß ich ja nicht, ob das auch stimmt. Ich könnte ja einfach dem Käufer gegenüber die Gewährleistung ausschließen.

Antwort: Es stimmt schon: Juristisch gesehen kann ich in den Kaufvertrag eines Gebrauchtwagens eine Klausel einfügen, die die Gewährleistung des Verkäufers ausschließt. Aber auch dann bliebe im vorliegenden Fall noch immer die juristische Frage, ob nicht eine arglistige Täuschung vorliegt, die den Vertrag unwirksam macht. Schließlich ist die Aussage des Autohändlers auf Grund ­einer fachlich qualifizierten Inspektion meines
Autos getroffen worden.

Sicherheit für beide Seiten


Ethisch betrachtet verschärft sich die Sache noch: Geschäfte und Verträge dienen in erster Linie nicht zur Gewinnmaximierung, sondern da­zu, dass am Ende beide Seiten zufrieden sind, weil sie einen persönlichen Mehrwert aus dem Geschäft ziehen. Gute Geschäfte zielen daher auf die langfristige und dauerhafte Zufriedenheit der Geschäftspartner. Und die wäre im vorliegenden Fall spätestens dann dahin, wenn der Käufer des Autos entdecken würde, wie teuer der Keilriementausch ist, der ihm verschwiegen wurde. Auf elektronischen Verkaufsplattformen würde er dem Verkäufer in diesem Moment sicher eine schlechte Note geben, und der wäre dann zurecht öffentlich geschädigt. Erst recht groß ist der Schaden, wenn sich Verkäufer und Käufer persönlich kennen und sich regelmäßig begegnen.
Nach dem Verschweigen eines erheblichen Mangels könnte der Verkäufer dem Käufer wohl kaum mehr in die Augen schauen. Ehrlich währt am längsten!
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