Kirchliche Stellungnahmen zur Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes
Ausgabe: 2016/27
05.07.2016
Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes, dass die Bundespräsidenten-Stichwahl zu wiederholen ist, bezeichnete Kardinal Christoph Schönborn als „kräftiges Lebenszeichen unserer Demokratie und Rechtsstaatlichkeit“. Er fuhr fort: „Wenn wir nun aufgerufen sind, erneut zu wählen, sollten wir das nicht mit Triumph oder im Zorn tun, sondern im dankbaren Bewusstsein, dass unsere Freiheit auf starke und belastbare Fundamente gebaut ist.“ Ähnlich äußerte sich auch der evangelische Bischof Michael Bünker, der zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Sprache im Wahlkampf aufrief. Gerda Schaffelhofer, Präsidentin der Katholischen Aktion Österreich, bat die Wahlberechtigten „dringend“, bei ihren Überlegungen, wen sie wählen sollen, „in die Tiefe zu gehen, sich die beiden Kandidaten genau anzusehen und eingehend abzuwägen, wer die besseren Voraussetzungen für das höchste Amt im Staat mitbringt“.
Verzicht
Helmut Kukacka, Präsident der Arbeitsgemeinschaft Katholischer Verbände (AKV), befürchtet eine geringere Beteiligung bei der Wahlwiederholung. Für die AKV sei die Teilnahme an Wahlen staatsbürgerliche Pflicht. Die Wiener Sozialethikerin Ingeborg Gabriel rief die Kandidaten auf, nicht nur auf Untergriffe, sondern gleich auf einen erneuten Wahlkampf zu verzichten: „Es gibt keinen Anlass für erneuerte Plakate und Diskussionen.“