Die Strafrechtsreform führte laut dem Gewaltschutzzentrum Oberösterreich zu Verbesserungen für Opfer von sexualisierter Gewalt.
Ausgabe: 2016/29
19.07.2016
- Sarah Parnreiter
Das Gewaltschutzzentrum Oberösterreich ist schon seit 1998 in der Unterstützung und Betreuung von Opfern familiärer Gewalt und Gewalt im sozialen Nahrraum aktiv. Im Jahr 2015 wurden 2137 Fälle betreut, was einem leichten Anstieg gegenüber dem Vorjahr entspricht. Geschäftsführerin Maria Schwarz-Schlöglmann betont aber, dass das nicht unbedingt auf einen generellen Anstieg von häuslicher Gewalt schließen lässt, sondern auch auf den höheren Bekanntheitsgrad des Gewaltschutzzentrums und des Gewaltschutzgesetzes zurückzuführen ist. „Generell ist zu erkennen, dass Betroffene tendenziell immer früher Hilfe suchen. Früher wandten sich Opfer erst nach drei bis vier Jahren Gewalt in der Beziehung an uns“.
Bedarf im Asylbereich
2015 waren 84% der Klient/innen Frauen, davon hatten etwa 30% Migrationshintergrund. Ein Teil der Betroffenen in diesem Zusammenhang sind Frauen auf der Flucht und Asylwerberinnen. Das Gewaltschutzzentrum sieht Bedarf an speziellen Schulungen, Einrichtung von Schutzräumen für Frauen sowie an muttersprachlichen Materialien, um Frauen, die durch Flucht besonders ausgesetzt sind, vor Gewalt zu schützen.
Strafrechtliche Verbesserungen
Die mit 2016 in Kraft getretene Strafrechtsreform führte zu einigen Verbesserungen für Frauen, die Opfer von sexualisierter Gewalt wurden. Künftig wird nicht mehr nur die Berührung der intimsten Stellen des Opfers als sexuelle Belästigung angesehen, sondern jede intensive entwürdigende Berührung. Der Tatbestand der Vergewaltigung ist nicht mehr nur bei Drohung und Gewaltanwendung gegeben, sondern bei jeder gegen den Willen des Opfers durchgeführten sexuellen Handlung.