„Höchster Segen für Homo-Ehe“. So oder ähnlich titelten vergangene Woche eine Reihe österreichischer Medien. War es nur die Not zur verkürzten Sprache in den Schlagzeilen oder sollte damit auch ein Signal ausgesandt werden? Nach dem Motto: Wenn schon das konservative Verfassungsgericht so urteilt, müsste die Politik doch endlich nachziehen.
Tatsache ist, dass der VfGH einen Erlass aufgehoben hat, der es nur Ledigen erlaubt, eine Geschlechtsumwandlung im Geburtenbuch eintragen zu lassen. Geklagt hatte ein Steirer, der nach einer Geschlechtsumwandlung als Frau mit seiner Gattin und seinen beiden Kindern weiter zusammenlebt und sich auch nicht scheiden lassen will. Mit seinem Urteil hat der VfGH jedoch keine Entscheidung getroffen, dass in Hinkunft die „Ehe“ von gleichgeschlechtlichen Partnern erlaubt ist. Der Paragraph 44 des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches, dass eine Ehe nur zwischen „zwei Personen verschiedenen Geschlechts“ geschlossen werden kann, gilt nach wie vor. Der VfGH ließ ausdrücklich die Frage offen, ob zwischen den beiden Steirerinnen noch eine Ehe besteht oder ob diese nicht durch die Geschlechtsumwandlung de jure aufgelöst wurde.
Wenn manche jetzt von einem „ersten Schritt“ zur rechtlichen Anerkennung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften sprechen, dann ist das eine bewusste Verfälschung des VfGH-Urteils. Denn daraus ist mit keinem Hinweis abzuleiten, dass das Höchstgericht empfiehlt, von der bisherigen bestehenden gesetzlichen Norm, was eine Ehe ist, abzuweichen. Es gibt keinen „höchsten Segen“ für die „Homo-Ehe“.