Schwarze und weiße Schafe können auf NeuSTART setzen. – Für die Opfer bietet die Prozessbegleitung, für die Täter die Bewährungs- sowie die Haftentlassenenhilfe Unterstützung. Und für beide ist der „Außergerichtliche Tatausgleich“ da.
Jährlich werden in Österreich etwa 50.000 Personen Opfer eines Gewaltdeliktes, Raubes oder Einbruchs. Für 6000 von ihnen – Kinder und Frauen – gibt es besondere Interventionsstellen bzw. die Kinderschutzzentren. Für die anderen 44.000 Opfer aber fehlt weitgehend ein Betreuungsangebot durch Sozialarbeiter/innen. NeuSTART hat sich daher neben dem klassischen Aufgabenfeld Bewährungshilfe für die Täter und dem schon auch nicht mehr ganz jungen „Außergerichtlichen Tatausgleich“ nun auch der Opferhilfe – kostenlose Prozessbegleitung – verschrieben.
Männern helfen. „Unsere Organisation hat sich stark auch auf die Opferhilfe ausgerichtet“, sagt Hofrat Mag. Albert Eisenriegler, Leiter von NeuSTART Linz-Steyr. Opfer von Gewalttaten sind vielfach jüngere Männer, denn diese halten sich eher an Orten mit höherem Gewaltrisiko auf. Allerdings wenden sich erst zwei Prozent aller Opfer an NeuSTART. Das Angebot ist noch jung. So muss erst greifen, dass die Polizeidienststellen über die Opferhilfe informieren. Zudem tun sich Männer schwer, sich als Opfer zu erkennen, sagt Eisenriegler. Auch unterschätzen sie die Belastungen eines Verfahrens, meint Dr. Ingrid Laimer von der NeuSTART-Prozessbegleitung.
Leben können braucht auch Sühne. Eine Tat, zwei Beteiligte: Täter und Opfer; ein Schaden, eine Aufgabe: die Sicherheit für die Gesellschaft verbessern; und dazu verschiedene Methoden. Die Bewährungshilfe stellt die Übernahme der Verantwortung durch den Täter in den Vordergrund. Die Opferhilfe begleitet die Opfer, damit diese ihre Ansprüche durchsetzen können. Neue Methoden werden inzwischen mit der elektronischen Fußfessel bei bedingter Entlassung angewandt (freiwillig, maximal sechs Monate). NeuSTART begrüßt diese, auch weil sie eine intensivere Beziehung des Sozialarbeiters zum Klienten möglich macht. Bedingte Entlassungen müsste es aber insgesamt viel mehr geben. Freiheitsstrafen machen Sinn, wenn es nichts anderes mehr gibt, sagen Eisenriegler und Laimer. Der Freiheitsentzug hat neben allen gesellschaftlichen Gründen auch einen für den betroffenen Täter, sagt Dr. Laimer. Er braucht für sich die Strafe, denn er könnte nicht leben, wenn er nicht sühnen könnte.
Zur Sache
NeuSTART
Bis 2002 hieß der Verein „Bewährungshilfe“. Mit der Umbenennung in „NeuSTART“ wird signalisiert, dass es nicht nur um Hilfe zur Bewährung bedingt Entlassener geht, sondern um Hilfe für alle von Kriminalität betroffenen Menschen. Die Mittel dazu sind: Bewährungshilfe, Außergerichtlicher Tatausgleich, das Projekt „Schritt für Schritt“ zur beruflichen Qualifizierung (letzte sechs Monate der Haft und erste sechs Monaten nach der Haft), die elektronische Fußfessel, ein Anti-Gewalttraining ...