Zwischen Gottesbilderverbot und „Gottvater-mit-Rauschebart“-Bildern – 3. Teil: Jüdische Bilderwelten in Synagoge und Buchkunst
Ausgabe: 2007/29, Gottesbilderverbot, Gottvater mit Rauschebart, Synagoge, Buchkunst, jüdische Bilderwelten, Schönschrift, Verzierung, Christentum, Islam
18.07.2007 - Monika Leisch-Kiesl
„Adon imnani – der Herr ist mein Gefährte, bei ihm kann ich mich bergen.“ Dieses Jozer-Gebet, zu Schawuot gebetet, preist Gott als Schöpfer der Welt. Denn an Schawuot wurde die Torah von Gott durch Mose an das Volk gegeben. Landesbibliothek Dresden
Wie reagieren die monotheistischen Weltreligionen auf das Bilderverbot? Im Judentum sucht man Darstellungsformen, die dem Bilderverbot gerecht werden wollen.
Judentum, Christentum und Islam haben ein Bilderverbot – und jede dieser Religionen hat Bilder. Ja, ich möchte sogar behaupten, dass das Bilderverbot ein Motor für eine mehr als 2000 Jahre anhaltende Bildproduktion ist. Jede der drei Religionen hat es verstanden, den schmalen Grat zwischen Bild und Bilderverbot auszuloten. Keine ging den Weg radikaler Bildlosigkeit. Daher stellt sich die Frage, welche Bildlösungen gefunden wurden und werden. Im Judentum finden sich vor allem zwei zentrale Orte religiöser Bildproduktion: in Bau und Ausstattung der Synagoge und in dem unerschöpflichen Gebiet der Buchkunst. Konzentrieren wir uns auf Letzteres.
Schönschrift und Verzierung. Ein Weg, den Judentum, aber auch Christentum und Islam gegangen sind, um nicht in Konflikt mit dem Bilderverbot zu geraten, sind Kalligraphie und Ornament. Initialen (Anfangsbuchstaben eines Textes) oder ganze Buchseiten werden durch Kalligraphie (wörtlich Schönschrift), mit ornamentalen Elementen sowie mit kostbaren Materialien (Gold, Purpur) wunderbar gestaltet, um die herausragende Bedeutung des Textes zu unterstreichen. Vielfach erfolgt dies in einer Weise, dass Schrift und Ornament zu einem „Schrift-Bild“ werden. Diese Buchseiten werden weniger gelesen als vielmehr geschaut. Sie haben eine konzentrierende Wirkung und stimmen ein in die rechte Lektüre des Textes.
Figuren ohne Gesichter. Ein anderer Weg liegt in einer besonderen Form figuraler Darstellung (s. Bild). Die ganzseitige Darstellung ist zweigeteilt. In einer von Drachenwesen gehaltenen gotischen Rahmenarchitektur sehen wir eine Haupthandlung (obere Bildhälfte, größer dargestellt) und eine Nebenhandlung (untere Bildhälfte). Vor Goldgrund erscheint in der Mitte ein von Feuerzungen umgebener Hügel. Darüber ist ein ebenfalls von Feuerelementen umgebener Himmel, aus dem eine Hand weist und eine Gesetzestafel nach unten reicht. Eine menschliche Figur streckt sich nach oben und nimmt diese entgegen. Man sieht dieselbe Gestalt noch einmal rechts des Berges, wo sie die eben empfangene Tafel an eine knieende Figur weitergibt. Flankiert wird das Geschehen von zwei Engeln, die kraftvoll in eine Posaune blasen. Im unteren Bildteil sieht man neben einer tempelartigen Architektur eine Gruppe von Menschen, die ihre Hände begierig nach oben strecken.
Nicht als „lebendige Wesen“ sichtbar. Busch und Flammenzungen sind Verweise auf den brennenden Dornbusch (Ex 3) – es ist eine Darstellung der Gesetzesübergabe an Mose. Die Tempelarchitektur weist auf den religiösen Zusammenhang des Geschehens. Wie kann nun ausgerechnet jenes biblische Ereignis, in dem das Bilderverbot eine zentrale Stelle einnimmt, eine derart figurenreiche Darstellung erfahren? Wer aufmerksam hinsieht, hat wohl bereits ein auffälliges Detail bemerkt: Man sieht keine Gesichter! Entweder sind die Augen verdeckt oder die Figuren sind in einer Weise von hinten oder von der Seite dargestellt, dass ihre Gesichter durch Haare, Bärte oder Hände verborgen werden. Damit erscheinen sie nicht als „lebende Wesen“ und entgehen so dem Bilderverbot! Bleibt anzumerken, dass die Darstellungsform, ob ornamental oder figural, auch von der Art des Buches abhängig gemacht wird. In je engerem liturgischen Zusammenhang eine Schrift steht, je „heiliger“ sie demnach ist, umso strikter wird das Verbot befolgt. In den Torarollen der Synagogen finden sich primär ornamentale Darstellungsformen, während etwa ein Ritualbuch auch Formen figuraler Darstellung zulässt. Beide Darstellungsformen jedoch, die ornamentale und die figurale, verbinden in sich eine Form von Zeigen und Verbergen. In dieser Spannung von Zeigen und Verbergen liegt eine zentrale Qualität des Bilderverbots.
- Lesen Sie kommende Woche hier: Bild und Bilderverbot in der Ostkirche