In Pfarrbuffets, die gewerblich angemeldet sind, durfte bislang ohne Einschränkung gequalmt werden. Ab 1. Jänner 2009 wird aber auch hier der Nichtraucherschutz ausgeweitet. Die Pfarren Asten und Linz-St. Michael fürchten, dass sie dabei Stammgäste verlieren könnten.
Bislang war bei den gewerblich angemeldeten Pfarrbuffets Rauchen noch grundsätzlich erlaubt. Das neue Tabakgesetz schränkt jedoch auch diese letzten Raucherbastionen in den Pfarren ein. Betroffen von den Änderungen sind in ganz Oberösterreich knapp 20 Gemeinden. Die KirchenZeitung fragte bei den Pfarrbuffet-Betreiber nach, wie sie auf die Tabakgesetznovelle reagieren. Einige der Pfarren wollen spätestens ab Jänner 2009 das Rauchen komplett verbannen. In Gemeinden wie Garsten oder St. Martin bei Traun dürfen sich Raucher ihren Glimmstängel schon seit einigen Monaten nur noch draußen anzünden. „Wir haben die Rauchverbotspickerl bereits im Frühjahr angebracht. Damit ist das für uns erledigt“, berichtet Garstens Pfarrassistent Stefan Grandy.
Abwanderung von Stammgästen. Betreiber, die nicht auf reine Nichtraucherlokale umschwenken, müssen klar abgegrenzte Raucherzonen anbieten (Ausnahme: siehe Kasten). Dies ist beispielsweise in Thalheim bei Wels bereits der Fall. „Die Raucher wollen bei uns aber lieber an die Frischluft. Viele verzichten in der Pfarre sogar ganz auf die Zigarette, um sich im schöneren und angenehmeren Nichtraucherraum aufhalten zu können“, wie Pfarrsekretärin Sylvia Wimmer im KIZ-Gespräch erzählt. Ähnlich wie in Thalheim erlaubt die Pfarre Asten in ihrem Jakobistüberl das Rauchen auch nach dem 1. Jänner. Jedoch mit Ablaufdatum, denn ab 2010 wird das komplette Pfarrbuffet zur nikotinfreie Zone erklärt. Die spätere Einführung des Verbots soll die befürchtete Abwanderung der Stammgäste in andere Lokale verhindern.
Ärger mit Rauchverboten in Linz. Angst vor einer Flucht der Raucher bewegt die Betreiber des Pfarrcaritas-Buffets in Linz-St. Michael dazu, den Barraum als Raucherzone zu bestimmen. Für die Nichtraucher steht mit dem Pfarrsaal der größere, aber weniger beliebtere Raum zur Verfügung. Das Tabakgesetz legt zwar fest, dass der Hauptgastraum den Nichtrauchern zur Verfügung gestellt werden. Es ist aber Sache der Inhaber zu bestimmen, was dieser Hauptraum ist. „Wenn ich den Barraum zur Nichtraucherzone erklären müsste, wäre das wirtschaftlich dramatisch. Da könnten wir zugrunde gehen“, glaubt Geschäftsführerin Nina Hasenöhrl, die wenig Freude mit der Gesetzesnovelle hat: „Bei uns im Lokal haben sich die Nichtraucher bisher nicht beschwert, wenn sie bei den Rauchern sitzen.“
Kein Rauch in Pfarren. Dass es überhaupt Pfarrbuffets gibt, in denen auch künftig geraucht werden darf, kritisiert Robert Rockerbauer von der Schutzgemeinschaft für Nichtraucher: „Alle Pfarren sollten komplett rauchfrei sein und mit Vorbild vorangehen. Sie sollten sagen, wir nutzen die Chance und ziehen eine Generation von Nichtrauchern heran.“
Wissen: Tabakgesetz
In öffentlichen Räumen – Pfarrheime fallen darunter – darf nach dem österreichischen Tabakgesetz bereits seit 1995 nicht mehr geraucht werden. Ausgenommen von dieser Regelung war bisher die Gastronomie und damit auch Pfarrbuffets, die als Unternehmen bei der Wirtschaftskammer gemeldet sind. In ganz Oberösterreich sind knapp 20 Pfarren betroffen. Mit der Tabakgesetznovelle, die am 1. Jänner 2009 in Kraft tritt, muss jedoch in diesen Pfarrbuffets eine Trennung zwischen Raucher- und Nichtraucherbereich vorgenommen werden bzw. das ganze Lokal komplett für rauchfrei erklärt werden. Einzige Ausnahme: Lokale, die aus nur einen Gastraum mit weniger als 50 m2 bestehen, dürfen auch als Raucherlokale geführt werden.