Die klare Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes, wonach eine Abschiebung der Familie Zogaj rechtskonform wäre, gelte es zu respektieren, weil wir in einem Rechtsstaat leben. Das stellt Diözesanbischof Dr. Ludwig Schwarz der KirchenZeitung gegenüber fest. Trotzdem spricht er sich für eine menschliche Lösung aus. Für die Familie Zogaj wäre aufgrund der langen Verfahrensdauer ein humanitäres Bleiberecht angebracht, „sodass man Gnade vor Recht“ gelten lässt. Das könne der Staat trotz der jetzigen Entscheidung tun. Frau Zogaj und die Kinder leben seit 2002 in Österreich. Das brächte eine besonders schwierige Situation für die Familie mit sich. Asylverfahren, so Bischof Dr. Schwarz, müssten viel schneller, nämlich innerhalb von zwei Jahren, entschieden werden.