BRIEF_KASTEN
Ist damit alles gesagt? Natürlich nicht. Selbst wenn das Innenministerium auf Punkt und Beistrich rechtskonform gehandelt hat (was man sich im Einzelfall ansehen muss), bleiben die Erkenntnisse, dass Recht und Gerechtigkeit zwei Paar Schuhe sind und Gesetze nie perfekt sein können. Die Frage, ob die Abschiebungen „gerecht“ waren, lässt sich daher mit Blick auf die geltenden Gesetze nicht beantworten.
Die Rechtsphilosophie kennt aber seit Aristoteles auch den Begriff der Billigkeit. Gemeint ist nicht „kostengünstig“, sondern die gerechte oder angemessene Anwendung gesetzlicher Bestimmungen im Einzelfall. Der Gedanke ist dem österreichischen Recht nicht fremd (siehe z. B. das Begnadigungsrecht in Art. 65 B-VG oder die Billigkeitsregel in § 1310 ABGB). Die Idee, gesetzlich Härtefallkommissionen zur Abmilderung moralisch unerträglicher Abschiebungen einzuführen, ist daher angemessen. Denn staatliches Handeln sollte eben nicht nur recht, sondern auch billig sein.
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