BRIEF_KASTEN
Da hilft es wenig, das Grundrecht der Religionsausübungsfreiheit hervorzukehren. Denn auch künstlerische Veranstaltungen sind durch Grundrechte wie zum Beispiel die Erwerbsfreiheit für Künstler geschützt. Eingegriffen wird in der Corona-Krise in verschiedene Grundrechte. Das kann zulässig sein, solange es einen Grund gibt und der Eingriff verhältnismäßig ist. In manchen Fällen ging es dem Verfassungsgerichtshof aber zu weit.
Angesichts dessen neidvolle Vergleiche aufzustellen, schadet jedenfalls sowohl Kultur als auch Religion. Die Kirche hat eine lange Geschichte der Kulturförderung – und eine diesbezügliche Gegenwart, die sie nicht zu verstecken braucht. Auch in dieser Corona-Pandemie gab es Aufrufe, Künstler zu unterstützen – nicht zuletzt durch Einsätze in Gottesdiensten, auch wenn das nur ein Tropfen auf den heißen Stein sein kann.
Es steht der Kirche jedenfalls gut an, an die immense Bedeutung von Kunst und Kultur für unsere Gesellschaft (und die Kirche selbst) hinzuweisen. Der Mensch benötigt neben der körperlichen und der geistlichen eben auch die geistige Nahrung. Serien auf Online-Streamingdiensten werden das nicht abdecken und die künstlerische Wiederaufbauarbeit nach Corona wird groß sein.
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