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Nicht möglich, sondern unvermeidbar ist freilich die Konfrontation mit einem anderen „Ibiza“: Dem Verhalten eines ehemaligen Vizekanzlers und eines Getreuen in einer Finca der Insel, das vor einem Jahr bekannt wurde. Der parlamentarische Untersuchungsausschuss nimmt Fahrt auf und die strafrechtliche Einordnung der Geschichte steht noch aus (es gilt die Unschuldsvermutung).
Offen gestanden erscheint da die Zeile „Komm mal wieder nach Ibiza“ als Drohung: Das bizarre Geschehen von damals gehört aufgearbeitet, aber es ist nichts, mit dem man sich gerne abgibt. Zumal jeder Mensch mit ein bisschen moralischem Gespür seine Meinung dazu ohnehin gebildet hat.
Vor allem sollten die Altlast „Ibiza-Skandal“ und die Frage, ob man heuer auf die Insel reisen kann, uns nicht von anderen Problemen ablenken; zum Beispiel von der Frage, warum wir den gerade erst sehnlich erwarteten Pfleger/innen aus Osteuropa weiterhin die volle Familienbeihilfe verwehren. Vergangene Woche hat die EU-Kommission Österreich wirklich verklagt. Doch selbst wenn sich der Europäische Gerichtshof den Argumenten der Regierung anschließen sollte: Menschlich ist es ein Armutszeugnis.
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