BRIEF_KASTEN
Ein seit fast 40 Jahren bestehendes Sprachrohr für die Interessen der Natur ist in Salzburg nun leiser geworden: Die rechtlichen Möglichkeiten der LUA (Salzburger Landesumweltanwaltschaft) wurden eingeschränkt. Unter anderem kann sie nicht mehr gegen Behördenbescheide beim Verwaltungsgerichtshof klagen.
Die Gesetzesnovelle ist zwar nicht ohne Widerstand durch den Landtag gegangen, dennoch wirft sie die Frage auf, ob hier ein Trend ausgelöst werden könnte.
Auch bei Bauvorhaben in anderen Bundesländern ist die jeweilige Umweltanwaltschaft sicherlich ein Dorn im Auge von Unternehmen, vor allem wenn Bauprojekte verhindert oder verzögert werden. Sie per Gesetz mundtot zu machen, klingt da schon verlockend. Aufgabe einer zukunftsorientiert denkenden Politik wäre es jedoch, wirtschaftliche und Naturschutzinteressen gleichermaßen ernst zu nehmen und Lösungen zu suchen, die nicht derart kurzsichtig sind.
Die Bodenversiegelung sorgt im Sommer für extreme Hitzeinseln oder begünstigt bei Dauerregen starke Überschwemmungen, wie zuletzt wieder das Hochwasser gezeigt hat. Das Ignorieren der Stimme für Natur und Umwelt schadet uns langfristig nur selbst.
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