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Wer wie die österreichischen Bischöfe für einen vermehrten Einsatz des humanitären Bleiberechts für gut integrierte Migranten eintritt, bekommt oft zu hören, man müsse doch rechtsstaatlich agieren; immerhin seien die Asylanträge in einem rechtsstaatlichen Verfahren abgelehnt worden. Dabei könnte das Bild entstehen, das Bleiberecht liege außerhalb des Rechtsstaats. Das ist falsch. Denn das Bleiberecht ist als „Aufenthaltstitel in (besonders) berücksichtigungswürdigen Fällen“ im Asylgesetz vorgesehen. Das ist logisch, denn der Gesetzgeber weiß, dass man mit Gesetzen, die nur A oder B kennen, den vielfältigen Situationen menschlichen Lebens nicht entsprechen kann. Eines braucht es zur rechtsstaatlichen und menschlichen Anwendung von Gesetzen aber immer: den guten Willen.
Heinz Niederleitner
Es waren tiefgründige und bewegende Worte, die Frankreichs Präsident Emmanuel Macron in seiner Rede zum Gedenken „100 Jahre Ende des Ersten Weltkrieges“ in Paris von sich gab. Friede sei zerbrechlich, die Gefahren des Nationalismus groß. „Die Spuren des Krieges gingen nie fort. Die alten Dämonen steigen wieder auf“, sagte er vor rund 70 Staats- und Regierungschefs, darunter Donald Trump, Wladimir Putin und Angela Merkel. Ob Macrons Appell, für eine bessere Welt zu kämpfen, bei so manchem Mächtigen der Welt ein Umdenken auslösen wird? Hoffentlich.
Susanne Huber
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