BRIEF_KASTEN
Dennoch gibt es beim aktuellen Vorgehen der Regierung mehrere Schwierigkeiten. Erstens sind Arbeitszeitmodelle angesichts zahlreicher Kollektivverträge komplexe Angelegenheiten. Darum wundert es, dass es keine ausführliche Begutachtung gibt. Denn mit einem Gesetz „im Schnelldurchgang“ droht schnell ein gerichtlicher Auftrag zur Gesetzesreparatur. Zweitens klingt die Idee, die elfte und zwölfte Arbeitsstunde von der Freiwilligkeit des Arbeitnehmers abhängig zu machen, zwar gut. Aber was freiwillig ist, hängt vom jeweiligen Verhältnis Arbeitgeber – Arbeitnehmer ab. Mittelfristig könnte sich ein Arbeitgeber ja einen Arbeitnehmer suchen, der „freiwilliger“ ist – auch wenn in manchen Branchen der Fachkräftemangel Grenzen setzt. Und wie zum Beispiel Alleinerziehende mit 12-Stunden-Arbeitstagen umgehen sollen, wäre überdies zu klären.
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