Außer Acht lässt das Urteil die philosophisch nicht abgeschlossene Diskussion über den Freiheitsbegriff, erklärt Sigrid Müller vom Institut für Ethik und Recht in der Medizin. Denn die Person, die sich die Freiheit zur Selbsttötung nimmt, beraubt sich damit der Grundlage der Freiheit. „Das Urteil schreibt ein bestimmtes Freiheitsverständnis vor, das dem Grundanliegen des Menschen widerspricht – nämlich zu leben.“ Der Sterbewunsch sei in der Praxis mit Ausnahmesituationen verbunden. „Die Lebensumstände fördern den Wunsch nach Selbsttötung.“ Die Aufgabe der Gesellschaft sei, die Umstände zu beseitigen, die zum Wunsch nach Selbsttötung führen, so Müller. „Die Angst vor der Abhängigkeit von Angehörigen oder Fremden ist ein häufiges Motiv.“ Wie gesichert wird, dass die Entscheidung zur Selbsttötung wirklich frei ist, wird neben anderen Fragen noch eine längere politische Debatte nach sich ziehen. In Österreich ist Hilfe zur Selbsttötung nicht zugelassen. Da die Gesetze der europäischen Länder unterschiedlich sind, kommt es zu „Sterbehilfetourismus“.
Sozialratgeber
Download hier >> oder Sozialratgeber KOSTENLOS bestellen unter office@kirchenzeitung.at oder telefonisch: 0732 / 7610 3944.
Erfahrungen aus dem Alltag mit einem autistischen Jungen >>
Jetzt die KIRCHENZEITUNG 4 Wochen lang kostenlos kennen lernen. Abo endet automatisch. >>