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Besonders geht es den Bischöfen um die Sonntags- und Feiertagsruhe: Bis zu drei Wochenenden hintereinander wäre die Ausdehnung der Arbeit möglich, wenn das geplante Gesetz in Kraft tritt. Das sei mit den gültigen Vereinbarungen zwischen Österreich und dem Heiligen Stuhl im Konkordat nicht vereinbar, heißt es in der Stellungnahme.
Die Bischofskonferenz fürchtet weiters einen „Dammbruch“ hinsichtlich der Beschränkungen der Ladenöffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen – was gegen den Gleichheitsgrundsatz der Verfassung verstoßen könnte. In demokratiepolitischer Hinsicht wird in der Erklärung der Bischöfe festgehalten, dass das ohne Begutachtungsverfahren vorangetriebene Gesetzesvorhaben und die nicht abgestimmte Vorgehensweise bei den geplanten Gesetzesänderungen den in Österreich üblichen gesellschaftlichen Konsens verletzt. Dass betroffene Menschen keine Stellungnahme in einem Begutachtungsverfahren abgeben können, sei „fahrlässig“.
Die Bischöfe sprechen sich nicht generell gegen eine Flexibilisierung der Arbeitszeit aus. Nur dürften diese nicht zu Lasten der Familie gehen, hieß es. Der Katholische Familienverband Österreich fordert unterdessen Ausnahmeregelungen für Familien mit Kindern bis 14 Jahren.
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