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„Für viele Menschen mit geringem Einkommen wird leistbarer Wohnraum zunehmend zur Herausforderung“, sagt Caritas-Vorstandsmitlied Marion Huber.
In den Caritas-Sozialberatungsstellen spüre man täglich, wie sehr die steigenden Wohnkosten die Menschen unter Druck setzen. „Vor allem die Energiekosten treiben viele an den Rand ihrer finanziellen Belastbarkeit. Im Jahr 2025 haben wir fast 12.000 Beratungen mit dem Schwerpunkt Energiearmut durchgeführt – doppelt so viele wie noch 2023“, sagt Huber. Aus den Beratungsgesprächen gehe hervor, dass die Menschen oft mehr als 40 Prozent ihres Einkommens für das Wohnen aufbringen.
Ein Instrument, das Betroffene unterstützen soll, ist die Wohnbeihilfe. Diese sei seit seiner Übernahme des Wohnbauressorts von Landeshauptmann-Stellvertreter Manfred Haimbuchner durch verschiedene Maßnahmen immer treffsicherer geworden, heißt es aus dessen Büro. Zum Beispiel sei sie für Pensionisten in Einpersonenhaushalten mit geringer Eigenpension erhöht worden (rund 45 Euro pro Monat).
„Auch wurde bereits vor Jahren ein Teuerungsfreibetrag eingeführt, die Anrechnung von Kindesunterhalt verbessert. Außerdem wird die Wohnbeihilfe jährlich orientiert an den Ausgleichszulagenrichtsätzen angepasst“, so das Statement aus dem Büro von Landeshauptmann-Stellvertreter Haimbuchner.
Die Wohnbeihilfe in ihrer aktuellen Form greife viel zu kurz, sagt hingegen Marion Huber von der Caritas: „Seit 2023 ist der Quadratmeterpreis, der für die Berechnung der Wohnbeihilfe herangezogen wird, bei 8 Euro brutto gedeckelt – trotz spürbarer Mietpreissteigerungen. Gleichzeitig sind auch der Teuerungsfreibetrag von 100 Euro und der Wohnbeihilfe-Pensionsbonus angesichts der anhaltenden Inflation kaum mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein.“
Aus dem Büro von Manfred Haimbuchner heißt es, die Förderung solle jenen Haushalten zur Verfügung stehen, „die Integrationswillen zeigen (Zugangsvoraussetzung Deutsch A2 für Nicht-EWR-Bürger), aufgrund ihres Haushaltseinkommens Unterstützung benötigen (Einkommensgrenzen) und tatsächlich den Mietern zugutekommen und nicht zur Bereicherung privater Vermieter dienen (8-Euro-Grenze bei privater Vermietung)“. Es zähle, jene zu unterstützen, die es wirklich benötigen, und nicht mit der Gießkanne Geld zu verteilen.
Die Caritas kritisiert, die Regelung schließe viele Menschen nach wie vor von der Wohnbeihilfe aus, obwohl sie aufgrund ihrer niedrigen Einkommenssituation eigentlich Anspruch hätten.
Vorstandsmitglied Marion Huber: „Drittstaatsangehörige dürfen beispielsweise erst nach fünf Jahren und unter zusätzlichen Voraussetzungen wie Sprachprüfungen überhaupt einen Antrag stellen.“ Diese Regelung lasse viele Menschen, die in prekären Lebenssituationen leben, im Stich und widerspreche dem Prinzip der sozialen Gerechtigkeit.
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