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Die mögliche Höchstarbeitszeit soll von zehn auf zwölf Stunden pro Tag erhöht werden (das war unter strengen Voraussetzungen schon bisher möglich), die Wochenhöchstarbeitszeit von 50 auf 60 Stunden. Das sind die Eckpfeiler der Arbeitszeitflexibilisierung, welche die Regierung noch vor dem Sommer beschlossen haben will. Dafür wurde auch ein Initiativantrag ins Parlament gebracht, der die übliche Begutachtung von Gesetzesentwürfen umgeht. Als Zugeständnis hieß es zuletzt, die elfte und zwölfte Arbeitsstunde seien nur „freiwillig“ zu leisten.
Der „Arbeitsgemeinschaft Kirchlicher Dienstnehmer/innen/vertretungen Österreichs“ (AKDÖ) fehlt es aber an Glaubwürdigkeit, solange keine Sanktionen festgehalten sind, „die den Arbeitgebern bei Nicht-Einhaltung ‚auf die Finger klopfen‘“. Insgesamt ginge die geplante Änderung des Arbeitszeitgesetzes „klar zu Lasten der Arbeitnehmer/innen“. Die Pläne würden den Prinzipien der katholischen Soziallehre widersprechen, zum Beispiel weil sie das Familienleben nachteilig beeinflussen würden.
Seitens des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz heißt es auf Anfrage dazu, die Arbeitszeitflexibilisierung sei eine Anpassung an die Anforderungen der heutigen Arbeitswelt. Man wolle dem Wandel Rechnung tragen und ein flexibleres, nach den eigenen Bedürfnissen gestaltbares Familienleben ermöglichen. Die wöchentliche Normalarbeitszeit von 40 Stunden könne so sogar in 3,5 Tagen erfüllt werden. Somit werde mehr zusammenhängende Zeit für das Privatleben bzw. die Familie ermöglicht.
Laut der Allianz für den freien Sonntag kündigt die Regierung einseitig den gesellschaftlichen Konsens auf. Mit den Plänen wäre Arbeit an drei aufeinanderfolgenden Sonntagen möglich, man müsse sich auf „Wochen ohne Ende“ einstellen. Sonntage und Feiertage wären zerstört.
Das Sozialministerium sagt, die Arbeitszeitflexibilisierung diene lediglich dazu, dass unter bestimmten Voraussetzungen in Ausnahmefällen an bis zu vier Sonntage bzw. Feiertage jährlich (jedoch nicht vier hintereinander) gearbeitet werden könne. Voraussetzungen seien vorübergehender besonderer Arbeitsbedarf und Festschreibung der Ausnahme in der Betriebsvereinbarung.
Kritik kam auch von der Katholischen Arbeitnehmer/innen-Bewegung Oberösterreich und vom Waldviertler Betriebsseelsorger Karl Immervoll: Die Umsetzung der Regierungspläne ohne Diskussionsmöglichkeit sei „rücksichtslos und demokratiefeindlich“, spielte er an den Verzicht auf ein Begutachtungsverfahren an. Das Sozialministerium verweist darauf, dass dieser Weg der Gesetzwerdung in der Verfassung vorgesehen und somit nicht „demokratiefeindlich“ oder rücksichtslos sei.
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