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Herr Y. ist 77 Jahre alt. Er lebt seit über 40 Jahren in Österreich und war jahrzehntelang in der Industrie beschäftigt. Herr Y. leidet unter anderem an Krebs und Parkinson. Seine Frau hat kein eigenes Einkommen. Die Wohnbeihilfe war bisher eine wichtige Unterstützung, damit sich das Ehepaar das Wohnen leisten kann. Nun muss Herr Y. eine Deutschprüfung nachweisen. Wegen seiner Krankheiten kann er keine Kurse besuchen. Die Wohnbeihilfe wurde gestrichen.
Herr Y. ist einer von 150 Menschen in Oberösterreich, die keine Wohnbeihilfe mehr erhalten und deshalb beim Verein „migrare – Zentrum für Migrant/innen“ um Hilfe angesucht haben. Seit einer Neuregelung des Wohnbauförderungsgesetzes im Jänner 2018 müssen Bezieherinnen und Bezieher ihre Deutschkenntnisse offiziell nachweisen. Bereits vor 2018 mussten Drittstaatsangehörige – also Personen, die weder aus der Europäischen Union (EU) noch aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) kommen – nachweisen, dass sie seit fünf Jahren in Österreich leben und fast genauso lang erwerbstätig sind. Das Ziel der Neuregelung ist ausdrücklich, den Zugang von Nicht-EWR-Bürger/innen zu Wohnbeihilfe und zu gefördertem Wohnraum zu beschränken. So formuliert es die Landesregierung.
Das verstoße gegen EU-Recht und gegen das Oö. Antidiskriminierungsgesetz, sagt Christopher Frank von der Johannes-Kepler-Universität Linz. Er hat im Auftrag von Nicht-Regierungsorganisationen ein Gutachten erstellt, das auch als Grundlage für aktuelle Klagen dient: Für 17 Betroffene hat der Rechtsanwalt Markus Hager Klage auf Schadenersatz gegen das Land OÖ beim Bezirksgericht Linz eingebracht. Magdalena Danner, stellvertretende Geschäftsführerin von „migrare“, fordert vom Land Oberösterreich, die Wohnbeihilfe an EU-Recht anzupassen. Die Zahl der Menschen, die um Beratung ansuchen, steige, sagt Magdalena Danner. Viele der betroffenen Personen seien alt und krank, so wie Herr Y. Sie leben seit vielen Jahren in Oberösterreich, haben hier Kinder großgezogen und gearbeitet. Der zuständige Landesrat Manfred Haimbuchner sieht den Klagen „gelassen“ entgegen: Jedem in Österreich stehe der Rechtsweg zur Verfügung.
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