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Die Diakonatsweihe wird an zwei unterschiedliche Gruppen von Kandidaten erteilt: an Männer, die „ständig“ Diakone bleiben wollen, und an solche, für die die Weihe der Schritt zum Priestertum ist. Die künftigen Priester legen dabei das Versprechen des Zölibats ab, die Ständigen Diakone – die hölzerne Bezeichnung ist amtlich – dürfen verheiratet sein und sind es auch in den meisten Fällen. Beide Gruppen werden durch die Weihe mit denselben Aufgaben betraut: Sie assistieren dem Priester in der Messe, verkünden hier das Evangelium und dürfen predigen. Sie können die Taufe spenden, Trauungen und Begräbnisfeiern leiten, Wortgottesdienste feiern und Segnungen spenden. Schwerpunkt des diakonischen Dienstes ist aber der Einsatz für die Kranken und Armen. In diesem Engagement liegt auch der Ursprung des Diakonats. Die Apostelgeschichte berichtet, dass sieben Diakone, unter ihnen Stephanus, ausgewählt wurden, um für die benachteiligten Witwen der Gemeinde zu sorgen. Bei verheirateten Bewerbern zum Diakonat ist die Zustimmung der Ehefrau Voraussetzung der Weihe. Häufig sind die Ehefrauen wie ihre Männer kirchlich sehr engagiert, sodass sich nicht die Frage nach der Zustimmung, sondern eher nach dem Diakonat der Frau stellt. Ebenso aus historischen Gründen. Denn auch in der „katholischen“ Kirche gab es jahrhundertelang Diakoninnen. Papst Franziskus hat eine Expertengruppe eingesetzt, die die Geschichte der Diakoninnen dokumentieren soll.
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