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Im Bergsport gilt grundsätzlich der Gedanke der Eigenverantwortung. Jeder Teilnehmer muss seine Fähigkeiten realistisch einschätzen, die passende Ausrüstung mitführen und Risiken selbst beurteilen. Die Verantwortung für die eigene Sicherheit kann nicht einfach auf andere übertragen werden. Das bedeutet nicht, dass gegenüber Begleitern keinerlei Pflichten bestehen. Wer durch sorgfaltswidriges Verhalten einen Unfall verursacht, kann für die Folgen haften.
Bei privaten Touren unter Freunden liegt die Schwelle für eine Haftung hoch. Es wird davon ausgegangen, dass erwachsene Teilnehmer eigenverantwortlich handeln und wesentliche Entscheidungen gemeinsam treffen. Größere Erfahrung, bessere Ortskenntnis oder die Organisation einer Tour begründen noch keine automatische Verantwortung für andere.
Besondere Verantwortung kann entstehen, wenn andere erkennbar auf die Führung und Entscheidungen einer Person vertrauen, die ganz offensichtlich die Führungsrolle übernommen hat. Wenn z. B. ein erfahrener Bergsteiger die Route auswählt, sicherheitsrelevante Entscheidungen trifft oder deutlich unerfahrenere Begleiter in anspruchsvolles Gelände führt. Nach einem Unfall wird geprüft, ob die Tour angemessen geplant war und Gefahren ausreichend berücksichtigt wurden. Das Ignorieren offensichtlicher Gefahren, kritischer Wetterentwicklung oder das Unterlassen notwendiger Sicherheitsmaßnahmen kann den Vorwurf fahrlässigen Handelns begründen.
Unabhängig davon besteht die Pflicht, bei einem Bergunfall im Rahmen des Zumutbaren Hilfe zu leisten oder zu organisieren. Niemand muss dabei seine eigene Sicherheit erheblich gefährden. Die Absetzung eines Notrufs ist jedoch gewöhnlich geboten.
Gemeinsam unterwegs zu sein bedeutet nicht, die Verantwortung für den anderen vollständig zu übernehmen. Wer jedoch die Führung übernimmt und besonderes Vertrauen schafft, riskiert für weniger erfahrene Begleiter zu haften.
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