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Recht: Gemeinsame Bergtour: Bin ich für Wanderpartner:innen verantwortlich?

GUT ZU WISSEN_

Gemeinsame Bergtouren schaffen Vertrauen. Nach einem Unfall stellt sich jedoch oft die Frage, ob ein Bergpartner rechtlich für seine Begleiter verantwortlich ist.

Ausgabe: 38/2026
15.09.2026
- Henriette Boscheinen-Duursma
© Steven Weirather auf Pixabay

Im Bergsport gilt grundsätzlich der Gedanke der Eigenverantwortung. Jeder Teilnehmer muss seine Fähigkeiten realistisch einschätzen, die passende Ausrüstung mitführen und Risiken selbst beurteilen. Die Verantwortung für die eigene Sicherheit kann nicht einfach auf andere übertragen werden. Das bedeutet nicht, dass gegenüber Begleitern keinerlei Pflichten bestehen. Wer durch sorgfaltswidriges Verhalten einen Unfall verursacht, kann für die Folgen haften.

 

Führungsrolle


Bei privaten Touren unter Freunden liegt die Schwelle für eine Haftung hoch. Es wird davon ausgegangen, dass erwachsene Teilnehmer eigenverantwortlich handeln und wesentliche Entscheidungen gemeinsam treffen. Größere Erfahrung, bessere Ortskenntnis oder die Organisation einer Tour begründen noch keine automatische Verantwortung für andere.

 

Besondere Verantwortung kann entstehen, wenn andere erkennbar auf die Führung und Entscheidungen einer Person vertrauen, die ganz offensichtlich die Führungsrolle übernommen hat. Wenn z. B. ein erfahrener Bergsteiger die Route auswählt, sicherheitsrelevante Entscheidungen trifft oder deutlich unerfahrenere Begleiter in anspruchsvolles Gelände führt. Nach einem Unfall wird geprüft, ob die Tour angemessen geplant war und Gefahren ausreichend berücksichtigt wurden. Das Ignorieren offensichtlicher Gefahren, kritischer Wetterentwicklung oder das Unterlassen notwendiger Sicherheitsmaßnahmen kann den Vorwurf fahrlässigen Handelns begründen.

 

Pflicht zur Alarmierung der Rettungskräfte


Unabhängig davon besteht die Pflicht, bei einem Bergunfall im Rahmen des Zumutbaren Hilfe zu leisten oder zu organisieren. Niemand muss dabei seine eigene Sicherheit erheblich gefährden. Die Absetzung eines Notrufs ist jedoch gewöhnlich geboten.

 

Fazit


Gemeinsam unterwegs zu sein bedeutet nicht, die Verantwortung für den anderen vollständig zu übernehmen. Wer jedoch die Führung übernimmt und besonderes Vertrauen schafft, riskiert für weniger erfahrene Begleiter zu haften.

Henriette  Boscheinen-Duursma
Henriette Boscheinen-Duursma
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