Wort zum Sonntag
Die wichtigsten Lockerungen, die auf eine Verordnung des Gesundheitsministeriums vom 27. Mai 2020 zurückgehen, betreffen das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes und die Teilnehmerzahlen bei Hochzeiten, Taufen und Begräbnissen, die deutlich erhöht werden. Die 10-Quadratmeter-Regel pro Gottesdienstteilnehmer in geschlossenen Räumen wird aufgehoben.
Geänderte Regeln gibt es auch für den Empfang der Kommunion: So müssen die Hostien während der Messe bis zur Kommunionspendung zugedeckt sein. Nach dem „Herr, ich bin nicht würdig“ kann der Zelebrant nun laut die Worte sprechen: „Der Leib Christi“. Die Gläubigen antworten gemeinsam mit „Amen“. Diese Worte entfallen weiterhin beim unmittelbaren Akt der Kommunionspendung. Wörtlich heißt es: „Beim Kommuniongang ist für die Gläubigen der Mund-Nasen-Schutz nun nicht mehr verpflichtend. Dafür sind aus hygienischen Gründen folgende Regeln zu beachten: Beim Gang zur Kommunion ist der Mindestabstand von 1 Meter immer einzuhalten. Gemeindegesang ist während der Kommunion nicht möglich. Es gibt nur Handkommunion. Zwischen dem Kommunionspender und dem Kommunionempfänger ist der größtmögliche Abstand einzuhalten. (...) Mit der heiligen Kommunion in den Händen treten die Gläubigen zur Seite, um in genügendem Abstand und in Ruhe und Würde die Kommunion zu empfangen.“
Hieß es bisher, dass das gemeinsame laute Beten und Singen „auf ein Minimum zu reduzieren“ sei, so gilt nun, dass beides „gering zu halten“ ist. Der Friedensgruß mit der Hand bleibt weiterhin untersagt.
Bei Gottesdiensten im Freien entfällt die bisherige Empfehlung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Die wichtigste Grundregel sei nach wie vor, den Abstand von mindestens 1 Meter zwischen den Mitfeiernden einzuhalten.
Weitere Lockerungen gibt es bei der musikalischen Gestaltung. So „können eine Musikkapelle, ein Chor und verschiedene Ensembles mitwirken. Die dafür geltenden rechtlichen Bestimmungen sind zu beachten.“
„Beim Hochfest Fronleichnam (11. Juni) ist es möglich, dass bei günstigem Wetter die Eucharistie unter freiem Himmel gefeiert wird. Findet die Messe unweit der Kirche statt, kann anschließend das Allerheiligste in einfacher Form dorthin übertragen werden“, so die Bischöfe. Sollte eine Prozession mit möglichst nur einer Station geplant sein, dann nur in schlichter Form und unter Einhaltung aller Schutzmaßnahmen.
Eine deutliche Lockerung gibt es bei kirchlichen Trauungen. Es dürfen nun bis maximal 100 Personen teilnehmen. Dies gilt auch für Begräbnisse am Friedhof. Für Gottesdienste davor oder danach in einer Aufbahrungshalle oder Kirche gelten die entsprechenden Regeln der Rahmenordnung. Für Taufen gibt es keine zahlenmäßigen Beschränkungen mehr. Zum Taufritus gibt es Regeln zum Schutz des Kindes und der Beteiligten. So ist beim Übergießen mit Wasser und der anschließenden Salbung ein Mund-Nasen-Schutz für den Priester bzw. Diakon verpflichtend.
Die Bischöfe halten fest, dass die Vorgaben „im Wissen um die gebotene Verantwortung, die wir weiterhin füreinander haben“, geschehen. Betont wird: „Gläubige, die aus gesundheitlichen Gründen Bedenken haben oder verunsichert sind, bleiben bis auf weiteres von der Sonntagspflicht entbunden.“ Für das Beten und Feiern zu Hause gibt es weiterhin Hilfen und Angebote.
Die neuen Richtlinien sind abrufbar unter: www.bischofskonferenz.at/behelfe/corona-rahmenordnung
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