Wort zum Sonntag
Dem Bericht zufolge rutsche der Hotel- und Bildungsbereich des bischöflichen Mensalgutes insbesondere durch das Wirken von Schwarz’ Vertrauten Andrea E. in die Verlustzone (2016 rund 1,3 Millionen, 2017 etwa 1,4 Millionen Euro). Ihr werden schwere fachliche Mängel insbesondere mit dem touristischen Betrieb im Seminarhotel St. Georgen vorgeworfen, das zum „Bistum“ (das ist im Wesentlichen das Mensalgut des jeweiligen Gurker Diözesanbischofs) gehört. Unter den Mitarbeitern dort sollen „Angst, Intrige und Mobbing“ geherrscht haben. Der Bericht schreibt, dass E. „mit Wissen und Unterstützung von Bischof Dr. Alois Schwarz“ das Bistum Gurk „als Bühne für ihre persönlichen Interessen missbraucht und durch ihr Agieren dem Ansehen des Bischofsamtes und der Kirche in Kärnten Schaden zugefügt hat“. Dem Bischof wird vorgeworfen, den Wirtschaftsrat 2018 aufgelöst und durch einen Fachbeirat ersetzt zu haben. Die Bilanz sei nicht mehr durch einen Wirtschaftsprüfer geprüft worden. Genehmigungsvorbehalte seien weggefallen. All dies habe nicht den kirchlichen Normen entsprochen, wobei der Bericht einräumt, dass die gesetzlichen Vorschriften der Republik bei den Abschlüssen eingehalten wurden.
In Ihrem Statement sprechen die Domkapitulare von einem „System Bischof Schwarz“, von dem die Nuntiatur in Wien, römische Stellen und auch Kardinal Schönborn sowie die jeweiligen Salzburger Erzbischöfe seit Jahren gewusst hätten. Grund dafür jetzt an die Öffentlichkeit zu gehen, sei die aktuelle Situation in der katholischen Kirche in Kärnten: „Diese Situation ist für viele Menschen im Lande Anlass für Sorge, Unsicherheit, Irritation, Ratlosigkeit, Wut, Empörung und Sprachlosigkeit“, heißt es. Bezüglich des materiellen Schadens werden Regressforderungen an Bischof Schwarz angekündigt. Bezüglich des Verhältnisses von Schwarz zu E. sagen die Domkapitulare: „Bischof Schwarz war durch dieses Abhängigkeitsverhältnis vom Gutdünken und von den Launen dieser seiner Vertrauten geleitet und bestimmt. So wurde dem Ansehen des Bischofsamtes und dem Ruf der Kirche in Kärnten über Jahre Schaden zugefügt."
Von Bischof Schwarz gab es am Dienstag keine Stellungnahme. Vergangene Woche - nach der von Rom angeordneten Absage der Pressekonferenz, hatte er erklärt, er sehe im Rohbericht zur wirtschaftlichen Gebarung des Bistums Gurk in seiner Ära die "Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften" bestätigt. Es hätten keine Tätigkeiten stattgefunden, die den Bestand des Bistums gefährden oder seine Entwicklung wesentlich beeinträchtigen hätten können. Gleichzeitigt begrüßt der Bischof das Einschreiten der vatikanischen Bischofskongregation, die am 10. Dezember die Leitung der Diözese überraschend angewiesen hatte, den Bericht zuerst an die Bischofskongregation zu übermittlen und eine angekündigte Pressekonferenz zum Prüfbericht abzusagen.
Schwarz betonte, dass sich seine Tätigkeiten als Bischof "immer an den Vorgaben des Kirchenrechts orientiert haben: die Erhaltung und Vermehrung des Stammvermögens des Bistums. Das zeigt sich in den massiven Wertsteigerungen angekaufter Immobilien, dem Rückkauf von Forstflächen, sowie umfangreichen Sanierungen von Beständen. Es ist wichtig, diese Investitionen nicht als Schaden darzustellen." Im Blick auf das zum bischöflichen Mensalgut gehörende Bildungshaus in St. Georgen/Längsee gibt Schwarz zu bedenken, dass Bidldungshäuser generell keine Einkommensquellen, sondern so wie in anderen Diözesen auch "Zuschussbetriebe" seien, nicht zuletzt aufgrund der nötigen Investitionen, um sie auf einen "zeitgemäßen Stand zu bringen".
Wort zum Sonntag
Jetzt die KIRCHENZEITUNG 4 Wochen lang kostenlos kennen lernen. Abo endet automatisch. >>