Wort zum Sonntag
Derzeit wird unter Einbeziehung der fachlichen Hinweise aus Rom an einem ersten Entwurf für die diözesanen Gesetzestexte gearbeitet, die nach der Entscheidung des Bischofs auch in den üblichen Gremien zu beraten sein werden. „Wir sind mit den vatikanischen Behörden in einen guten Dialog eingetreten und haben das Handbuch für die angestrebte Strukturreform besprochen“, sagt Generalvikar Lederhilger zur KirchenZeitung.
Der Dialog und die Beratung mit Rom seien damit freilich nicht beendet, sondern werden begleitend fortgeführt, ergänzt der Generalvikar. Aktuell werde an den nötigen Gesetzesvorlagen gearbeitet, welche die rechtliche Grundlage für die Reform sein können. Danach liegt es an Bischof Manfred Scheuer, eine Entscheidung zu treffen, ob jene Pläne, welche ihm das Diözesanforum zu Jahresanfang grundsätzlich empfohlen hatte, auch umgesetzt werden. Sollte sich der Bischof für den Plan entscheiden, kann mit einer stufenweisen Umsetzung begonnen werden. Diese hat sich freilich aufgrund der Corona-Krise und der aus demselben Grund verspäteten Romfahrt gegenüber dem ursprünglichen Plan verzögert.
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