Wort zum Sonntag
Bereits seit 1970 waren in Oberösterreich nicht mehr nur Priester, sondern auch Laien zur Kommunionsspendung zugelassen. Damals war für die katholischen Gottesdienste grundsätzlich festgelegt worden, dass die Pfarrer dafür „geeignete Personen“ vorschlagen können – vorerst nur aus dem Kreis der Männer und Ordensfrauen. 1977 sollte sich das ändern, wie die KirchenZeitung schrieb: „Die nunmehr im Linzer Diözesanblatt [...] veröffentlichten Ergänzungsbestimmungen lassen Frauen als Kommunionshelfer zu.
Aber noch mit Einschränkungen: Nur in Pfarren, wo es schon Männer als Kommunionshelfer gibt, dürfen auch Frauen eingesetzt werden.“ Dass damit noch längst nicht die volle Gleichberechtigung verwirklicht wurde, machte auch der nächste Satz besonders klar: „Die weiblichen Kommunionsspender müssen in der Minderheit bleiben.“
Um das Thema Gleichberechtigung drehte sich ebenso ein Kommentar, der in derselben Novemberausgabe im Jahr 1977 erschien. Konkret ging es darum, ob Frauen im öffentlichen Dienst auch in Teilzeit arbeiten dürfen. Die ablehnende Haltung der SPÖ kritisierte Redakteur Hans Baumgartner: „Daß es Familien gibt, die sich die Erziehung der Kinder was kosten lassen, und zwar in dem Sinn, daß sie auf einen Teil des Einkommens verzichten, um mehr Zeit für die Kinder zu haben, scheint sich bis in Regierungsstuben noch nicht durchgesprochen zu haben. [...] Wer die Gleichberechtigung der Frau nur darin sieht, daß sie in die gleiche Berufslaufbahn und in den gleichen Lebensrhythmus eingespannt wird wie der Mann, dem fehlt die Fähigkeit, den Menschen als Person richtig anzuerkennen.“
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