Lukas Pallitsch, Dr., PhD, ist Universitätsassistent (post-doc) am Institut für Religionspädagogik und Katechetik an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Wien sowie Beauftragter der Diözese Eisenstadt für den christlich-jüdischen
Darauf weist die Römische Glaubenskongregation in einer klärenden Note hin, die der Vatikan aktuell veröffentlicht hat. Das Sakrament darf demnach nur gespendet werden mit den Worten: „Ich taufe dich im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes“. Dabei muss das Kreuzzeichen gemacht und der Täufling mit Wasser übergossen werden. Eine veränderte Formel wie etwa „Wir taufen dich im Namen ...“ sei nicht gültig, heißt es in der lehrmäßigen Note. Anlass der Klärung war eine konkrete Anfrage aus einer Diözese. Personen, die mit solchen Formulierungen getauft wurden, müssten „in forma absoluta“ getauft werden. Das heißt: Die Zeremonie wird wiederholt, das Sakrament allerdings erst dann tatsächlich gespendet, weil die erste Zeremonie ungültig war. Papst Franziskus hat die Antwort der Glaubenskongregation bestätigt und sie mit der Veröffentlichung beauftragt. Zur Begründung verweist die Kongregation darauf, dass der Taufspender nicht im eigenen Namen handelt, sondern im Namen von Jesus Christus. Dieser sei der eigentliche Taufspender. Änderungen machen „das Sakrament selbst ungültig, weil das Wesen der sakramentalen Handlung das treue Weitergeben des vom Herrn Empfangenen verlangt“, heißt es in der Note.

Lukas Pallitsch, Dr., PhD, ist Universitätsassistent (post-doc) am Institut für Religionspädagogik und Katechetik an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Wien sowie Beauftragter der Diözese Eisenstadt für den christlich-jüdischen

Birgit Kubik, 268. Turmeremitin, berichtet von ihren Erfahrungen in der Türmerstube im Mariendom Linz. >>
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