„Die Unternehmen und ihre Wirtschaftskammerorganisation bekennen sich grundsätzlich natürlich zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderung“, sagt Wirtschaftskammer-Vizepräsident Viktor Sigl. Alle, einschließlich der Gesetzgeber, seien aufgerufen, dazu einen Beitrag zu leisten. Denn „viele Unternehmer/innen schrecken vor überzogenen Schutzbestimmungen noch immer zurück und machen einen Bogen um die Behinderteneinstellung. Bei so manchen Schutzvorschriften hat man zweifellos übertrieben.“ Also: Schutz so viel wie notwendig aber so wenig als möglich.
Kontraproduktiv nennt die Wirtschaftskammer den „ausgeprägten“ Kündigungsschutz (hohe Kosten, langwierig) für Behinderte, eine „antiquierte Richtsatzverordnung“ bei der Feststellung der Behinderteneigenschaft und die „Ausgleichstaxe“, die von Unternehmerinnen und Unternehmern als Strafsteuer empfunden werde, die auf Grund der Art ihres Betriebes keine Menschen mit Behinderungen einstellen könnten.