Schärfere Bestimmungen veröffentlicht die Diözese Linz für die Anbringung von Mobilfunkanlagen auf kirchlichen Gebäuden im Diözesanblatt vom März 2000: So müssen u. a. die Nachbarn mehr eingebunden werden und im Pfarrgemeinderat braucht es eine Zweidrittel-Mehrheit für die Anbringung. Dies geht auf eine Enquete zurück, die im November 1999 in Puchberg abgehalten wurde (wir berichteten damals ausführlich). Unter Nachbarschaftsbeteiligung versteht die Diözese die Information aller Personen im Umkreis von 200 Metern (Informationsveranstaltung, Möglichkeit zur schriftlichen Stellungnahme).