Am 5. April stellt die Bundesregierung den ersten Zwischenbericht zu einem „Aktionsplan gegen Armut“ vor. Die Armutskonferenz hat ihre Vorschläge bereits auf den Tisch gelegt.
In den vergangenen Wochen leisteten Mitarbeiter/-innen der in der Armutskonferenz zusammengeschlossenen Organisationen vor zahlreichen Arbeitsämtern „Aufklärungsarbeit“. Sie informierten die dort wartenden Arbeitslosen über die Kürzungen der Notstandshilfe und des Arbeitslosengeldes. Dabei wurden auch an die 4000 Postkarten verteilt, die Arbeitsuchende an die Minister Bartenstein und Grasser weiterschicken können. Auf diesen Karten wird darauf hingewiesen, dass Österreich mit seinen Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung schon jetzt im unteren Drittel in Europa liegt. Obwohl die aktuellen Sozialdaten zeigen, dass die durch Arbeitslosigkeit bedingte Armutsgefährdung deutlich zunimmt, kürzt die Regierung die Leistungen um eine Milliarde Schilling, kritisiert die Armutskonferenz.
„Mit unserer Aktion wollen wir soziales Unrecht aufzeigen und die Betroffenen, die über ihre Situation oft aus Scham und Resignation schweigen, motivieren, ihre Stimme zu erheben“, sagt Martin Schenk von der evangelischen Diakonie. Er verweist darauf, dass Notstandshilfebezieher/-innen mit einem erwerbstätigen Partner seit Jahresbeginn um rund 400 Schilling pro Monat weniger bekommen. „Wenn man bedenkt, dass die durchschnittliche Notstandshilfe für Frauen etwa 6000 Schilling beträgt, dann ist das viel Geld. Und gleichzeitig kassiert die Regierung Milliarden an Überschüssen aus der Arbeitslosenversicherung zur Budgetsanierung einfach ab“, spricht Schenk von einem sozialen Ärgernis. Auf Kosten der Arbeitslosen gehe auch die Kürzung der Familienzuschläge (von 660 auf 400 Schilling), die Verlängerung der vorausgehenden Mindestarbeitszeit von 26 auf 28 Wochen und der Wegfall der Günstigkeitsregel.Die Rücknahme der „Maßnahmen, die die Armut verstärken“, ist auch eine der vordringlichen Forderungen, die von der Armutskonferenz vor kurzem der Regierung auf den Tisch gelegt wurde.
Nationale Aktionspläne
Anlass dazu bot die Einladung des Sozialministeriums an zahlreiche öffentliche Einrichtungen, Verbände und Experten, Vorschläge zur Armutsbekämpfung zu machen. Unter Federführung des Sozialressorts soll bis Anfang Juni ein nationaler „Aktionsplan gegen Armut und soziale Ausgrenzung“ erarbeitet werden. Die Erstellung derartiger Pläne wurde beim EU-Gipfel in Nizza beschlossen. Sie sollen die Mitgliedsländer in die Pflicht nehmen, bis zum Jahr 2010 wirksame Schritte zur Überwindung der Armut zu setzen. Sie sollen aber auch eine „Ideenbörse“ sein, die dazu einlädt, von guten Beispielen anderer zu lernen.
Der Zwischenbericht am 5. März werde neben einer Anaylse der Armutssituation vor allem eine Zusammenfassung der in den letzten Monaten eingegangenen Vorschläge beinhalten, meint Eduard Olbrich vom Sozialministerium. Von der Regierung werden als positive Maßnahmen u. a. das Kindergeld für alle, die Beschäftigungs-Milliarde für Behinderte, die Delogierungs-Prävention, die Einbeziehung von geringfügig oder atypisch Beschäftigten in die Sozialversicherung und das Ausgleichszulagensystem für Pensionisten genannt werden.
Armut:
900.000 Menschen in Österreich haben ein Pro-Kopf-Einkommen von weniger als 8600 Schilling (60% des durchschnittl. Pro-Kopf-Einkommens). Sie gelten als Armutsgefährdet. Davon sind 330.000 von akuter Armut bedroht. Sie leben häufig in überbelegten, feuchten Wohnungen, haben Probleme bei Miete, Heizung und bei der Anschaffung von Kleidung und Lebensmitteln; viele können laufende Kredite nicht zahlen. Sie sind doppelt so oft krank als Nicht-Arme, haben wenig soziale Kontakte und vererben Armut oft an ihre Kinder. Besondere „Risikofaktoren“, um arm zu sein sind: Arbeitslosigkeit oder prekäre Arbeitsverhältnisse, Frau-Sein, Alleinerziehende od. Alleinerhalter, Ausländerstatus, Behinderung, Leben auf dem Land, psychische Erkrankungen, „Randgruppen“.
Der Aktionsplan:
Es ist viel zu tun
Die 25 in der Armutskonferenz zusammengeschlossenen Organisationen (Caritas, Diakonie, Kolpingwerk, Schuldnerberatung, Volkshilfe …) wollen die EU-Initiative zur Überwindung der Armut nutzen, um ihre Forderungen erneut ins Gespräch zu bringen. Dazu wurde ein sehr konkreter, umfassender Maßnahmenkatalog zu den beim Gipfel in Nizza beschlossenen Zielen erarbeitet. Das reicht von Ausbildungsinitiativen für Mädchen und Frauen bis zu Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familienarbeit, vom Aufbau eines Arbeitsmarktes für Menschen mit Handicaps und der Schließung von Krankenversicherungslücken bis zu konkreten Maßnahmen für Obdachlose (Notschlafstellen etc.).
Als vordringliche Maßnahmen fordert die Armutskonferenz – die Errichtung von Betroffenenräten (Beispiel Niederlande) für Arbeitslose u. a., – die Rücknahme jener Maßnahmen der Regierung, die Armut verstärken (Kürzungen bei der Notstandshilfe etc.), – bundeseinheitliche, existenzsichernde Standards bei der Sozialhilfe; – einen Rechtsanspruch auf beschäftigungsfördernde und soziale Maßnahmen, – die Gleichstellung von Ausländern beim Zugang zu sozialen Gütern, – Maßnahmen zur Senkung prekärer Arbeitsverhältnisse (working poor).
Zum Herunterladen als PDF: Der Aktionsplan der Armutskonferenz im Detail auf unserer Homepage!