„Wer die aktive Sterbehilfe (Euthanasie) nicht will, muss für eine optimale Sterbebegleitung sorgen“, fordert Caritasdirektor Michael Landau.
Die niederländische Entscheidung, aktive Sterbehilfe legal zuzulassen, bedeute eine ernste Gefahr, dass Dämme zum Schutz der Menschenwürde einbrechen, befürchtet der Wiener Caritasdirektor Michael Landau. Er verweist auch darauf, dass diese Entscheidung im Widerspruch zur Europäischen Menschenrechtskonvention und der Europarats-Empfehlung zum Schutz sterbender Menschen (s. "Menschenrecht" unten) steht. Ob das auch einklagbar ist, müssten Juristen entscheiden, meint Landau. „Persönlich und als Caritas-Vertreter aber bin ich sehr froh darüber, dass es in Österreich sowohl unter den Kirchen als auch unter den Parteien eine breite Übereinstimmung gibt, dass wir einen anderen Weg wollen: statt aktiver Sterbehilfe (Tötung auf Wunsch) den Ausbau der medizinischen Betreuung und menschlichen Begleitung Sterbender.“
Kultur des Sterbens
Landau erinnert daran, dass Kardinal König und er im Herbst an alle Klubobleute im Parlament in dieser Angelegenheit einen Brief geschrieben haben. Aus allen vier Clubs kamen äußerst positive Anworten. Zudem beschloss der Nationalrat einstimmig, am 29. Mai eine parlamentarische Enquete zum Thema „Solidarität mit unseren Sterbenden – Aspekte einer humanen Sterbebegleitung in Österreich“ abzuhalten. „Ich denke, dass die Zeit reif ist für ein Bündnis der Menschenwürde“, sagt Landau. „Und insoferne sehe ich in der von den Niederlanden ausgelösten Diskussion auch eine Chance: Ich meine, dass wir in unserer Gesellschaft den Tod zu sehr verdrängt, das Sterben ausgelagert, ja geradezu gettoisiert haben – zum Leid der Sterbenden und zum Leid der Angehörigen. Zu einer Kultur des Lebens gehört aber auch eine Kultur des Sterbens, eine Kultur der Solidarität mit Sterbenden und deren Familien. Und ich bin überzeugt, dass gerade die Hospizidee, die den ganzen Menschen mit seinen medizinischen, sozialen und seelischen Problemen in den Blick nimmt, in dieser Diskussion einen entscheidenden Beitrag leisten kann.“ Landau hofft, dass es die politischen Parteien nicht nur bei Absichtserklärungen lassen, sondern auch bereit sind, Nägel mit Köpfen zu machen.
Was zu tun wäre, hat die Caritas vor kurzem in einem ausführlich begründeten Forderungskatalog vorgelegt (s. Kasten). Für besonders dringlich hält Landau den Ausbau der stationären und mobilen Hospizeinrichtungen. Dazu aber sei es unerlässlich, dass die Hospizbetreuung in die Regelfinanzierung der Sozialversicherungen (Krankenkassen, Pflegegeld u. a.) aufgenommen wird. Es müsse zum sozialen Standard gehören, dass Menschen am Ende ihres Lebens ein Recht auf optimale Betreuung haben. Derzeit müssen viele Hospizeinrichtungen ihre Leistungen zu einem Großteil mit Spenden abdecken.
Ganz wichtig hält Landau auch die Entwicklung von Karenzmodellen für die Pflege und Betreuung Angehöriger. Dazu laufen auch Gespräche mit dem Arbeits- und Wirtschaftsministerium. „So wie Eltern am Anfang des Lebens ein Recht haben, ihre Kinder ins Leben hineinzubegleiten, so sollten Kinder auch ein Recht haben, ihre Eltern am Ende des Lebens hinauszubegleiten“ , betont Landau. Karenzmodelle müssten möglichst flexibel sein (Teil- oder Ganzzeit), sie müssten eine finanzielle Absicherung (nicht nur etwas für Begüterte!) bieten und den Wiedereintritt in den Beruf sicherstellen, fordert Landau.
Menschenrecht
Die Euthanasie steht im Gegensatz zum Artikel 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention, wonach niemand absichtlich getötet werden darf, auch nicht auf dessen Wunsch. Angesichts der wachsenden Euthanasiediskussion befasste sich daher der Europarat eingehend mit der Frage der „Sterbehilfe“. Am 25. Juni 1999 verabschiedete er die Empfehlung zum „Schutz der Menschenrechte und der Würde todkranker und sterbender Menschen“. Sie geht ausführlich auf die Nöte todkranker Menschen ein (unzureichende Schmerztherapie, unnötige Verlängerung des Leidens, soziale Isolation …) und fordert die Staaten auf, das Recht sterbender Menschen auf umfassende palliative Betreuung (dazu Maßnahmenkatalog!) und das Verbot der absichtlichen Tötung Sterbender zu sichern.
Die Forderungen
Handlungsbedarf
Um die Begleitung von sterbenden Menschen und deren Angehörigen zu verbessern, hat die Caritas einen Katalog von dringend anstehenden Maßnahmen vorgelegt. Darin wird u. a. gefordert:
– Der Ausbau der stationären, ambulanten und mobilen Hospizarbeit und die Finanzierung der Hospizbetreuung durch die Sozialversicherungen (Kassen).
– Die Einbeziehung der Erfahrungen aus der Hospizarbeit in den Alltag der Spitäler, der Pflegeheime und der geriatrischen Abteilungen.
– Die Integration der Palliativmedizin als verpflichtenden Bestandteil der Ärzteausbildung. Nachschulungsangebote für Hausärzte und die Förderung der interdisziplinären Kurse für „Palliative Care“ (dzt. in Wien, Linz, Salzburg, Batschuns).
– Die Schaffung von Karenzmodellen für die Pflege und Begleitung sterbender Angehöriger, um den Kranken den letzten Lebensweg zu Hause zu ermöglichen.
– Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen stationären (Hospiz-)Einrichtungen und mobilen Gesundheitsdiensten (Hausarzt, Hauskrankenpflege …).
– Raschere Einstufung Sterbender in die Pflegeversicherung (auch Kleinkinder).
Mehr Informationen in der Caritas-Broschüre „Menschenwürdig leben bis zuletzt“.
Erhältlich bei der Diözesancaritas und unter der Telefonnummer 01/48 83-410; Informationen über die Hospizbewegung: www.hospiz.at
„Es geht um eine menschenwürdige Gestaltung der letzten Wegstrecke. In einer Zeit, da die Kleinfamilien mit solchen Problemen überfordert sind, ist die Verantwortung für uns alle um so größer.“ Kardinal Franz König