In den Niederlanden wurde die aktive Sterbehilfe legal zugelassen
Ausgabe: 2001/16, Niederlande, Sterbehilfe, Mutter Teresa, Leid, Aids, Aichern, Küng
17.04.2001
- Hans Baumgartner
Mitten in der Karwoche beschloss die Niederländische Regierung: Aktive Sterbehilfe soll künftig in Holland gesetzlich erlaubt sein. „Ein schwarzer Tag für Europa“, meinte dazu der Kardinal von Utrecht Simonis. Die Nachricht hat viele schockiert. Von einem „Dammbruch“ sprach der Wiener Kardinal Dr. Christoph Schönborn. Der Linzer Diözesanbischof Maximilian Aichern meinte bei der Feier der Karfreitag-Liturgie im Linzer Dom: „Wir können das Leid und den Tod nicht überspringen.“ Er rief auf, sich mit den Leidenden und Sterbenden zu solidarisieren. Von den Kirchen, aber auch von Politikern wird indes der Aufbau einer echten Lebenshilfe für die Sterbenden gefordert. Sterbende gilt es medizinisch gut zu betreuen und sie auf ihrem Weg zu begleiten. Während die Hospizbewegungen in Österreich noch auf Vereinsbasis arbeiten, müsste diese Ideen zum Alltag in den Spitälern werden.
Ein schwarzer Tag für die Menschlichkeit
Am Dienstag der Karwoche beschloss das niederländische Parlament endgültig, aktive Sterbehilfe legal zuzulassen.
Als einen „schwarzen Tag“ nicht nur für die Niederlande, sonden für ganz Europa, bezeichnete der Erzbischof von Utrecht, Kardinal Simonis, die Entscheidung des Parlamentes, die aktive Sterbehilfe (Euthanasie) legal zuzulassen. Dieser Schritt werfe nicht nur viele menschenrechtliche, ethische und politische Fragen auf, sondern beinhalte auch die Gefahr, dass andere Länder dem Beispiel folgen. Tatsächlich diskutiert die belgische Regierung bereits eine – weniger weit gehende – Legalisierung der Euthanasie. In Frankreich hat der Ethikrat der Regierung empfohlen, die Euthanasie nicht weiter als Totschlag, sondern milder zu bestrafen. In Zürich hat der Stadtsenat gegen den massiven Einspruch der Kirchen beschlossen, sogenannten Sterbehilfevereinen, die Beihilfe zur Selbsttötung leisten, den Zugang zu städtischen Altenheimen zu ermöglichen. In Österreich haben sich alle Parlamentsparteien in den letzten Tagen sowohl öffentlich als auch in einem ausführlichen Gespräch mit Vertretern des Ökumenischen Rates der Kirchen gegen die Euthanasie und für den Ausbau der Begleitung Sterbender nach dem Hospiz-Modell ausgesprochen.
Die Kardinäle Christoph Schönborn, Wien, und Karl Lehmann, Mainz, sprachen von einem gefährlichen „Dammbruch“. Eine Gesellschaft, die das Leiden sterbenskranker Menschen durch vorzeitige Tötung aus der Welt schaffe, handle zutiefst unmenschlich. Angesichts der Möglichkeiten der Schmerzmedizin sei dieser Schritt unbegreiflich und weder den kranken Menschen noch den Ärzten zumutbar. Durch das niederländische Gesetz werde die gesellschaftliche Solidarität gegenüber Sterbenden aufgekündigt, kritisierte der evangelische Bischof Herwig Sturm.
Zur Sache
Seit 1994 werden in den Niederlanden Ärzte, die aktive Beihilfe zur Selbsttötung leisten bzw. unheilbar kranke Menschen nach wiederholtem Wunsch töten, unter bestimmten Voraussetzungen nicht mehr bestraft. Sie müssen vorher Expertisen anderer Kollegen einholen und den Vorfall dem Leichenbeschauer und der Staatsanwaltschaft melden. Von den geschätzten 4000 Sterbehilfefällen im Jahr 2000 wurden aber nur 2100 gemeldet. Das neue Gesetz geht einen Schritt weiter. Aktive Sterbehilfe (Euthanasie) ist auch prinzipiell kein Straftatbestand mehr. Sie muss daher nicht mehr bei der Staatsanwaltschaft, sondern bei einer der sechs dafür vorgesehenen Kommissionen gemeldet werden. Der Patient muss unheilbar krank sein, an großen Schmerzen leiden und den Wunsch mehrfach äußern. Ein zweiter Kollege muss zu Rate gezogen werden. Euthanasie kann auch bei dementen Personen, die vorher den Wunsch deutlich geäußert haben, und bei Kindern ab 12 Jahren bei Zustimmung der Eltern sowie bei Jugendlichen ab 16 auf eigenen Wunsch angewandt werden.
Stellungnahme
Der Druck auf Kranke steigt
Bischof Klaus Küng zur Zulassung der „aktiven Sterbehilfe“ in den Niederlanden:
Die Kirche bedauert diese Entscheidung zutiefst, weil sie einen weiteren folgenschweren Einbruch in den Bereich des Lebensschutzes bedeutet.Durch das Gesetz wird der Druck auf alte, kranke und behinderte Menschen verstärkt, sich als Belastung der Gesunden zu betrachten. Die Bitte, sterben zu können, ist oft nichts anders als ein Hilferuf um Linderung des Schmerzes und um Zuwendung.Die Kirche fördert deshalb die Hospizbewegung und die Palliativmedizin. Sie betont auch, dass man nicht immer verpflichtet ist, alle heute zur Verfügung stehenden therapeutischen Möglichkeiten auszuschöpfen, um das Leben unbedingt noch etwas zu verlängern, wenn keine Aussicht auf Heilung besteht. Der Mensch hat das Recht, in Würde den Tod anzunehmen. Aber er hat nicht das Recht, über sein eigenes Leben oder das anderer zu verfügen.Schrecklich ist der Gedanke, dass Menschen Angst bekommen könnten, bestimmte Krankenhäuser aufzusuchen oder bestimmte Ärzte zu rufen, weil von diesen „aktive Sterbehilfe“ praktiziert wird. Bei meinem jüngsten Besuch in Äthiopien ist mir aufgefallen, wie viele Aids-Kranke bei den Schwestern der Mutter Teresa Zuflucht suchen. Mir wurde gesagt, dass unter den Kranken die Befürchtung umgehe, im Krankenhaus würde „aktive Sterbehilfe“ angewendet. Es war nicht klar, ob diese Befürchtung zu Recht besteht. In Wirklichkeit handelt es sich bei „aktiver Sterbehilfe“ nicht um Hilfe, sondern um Tötung. Barmherzigkeit muss sich in anderer Weise zeigen, selbst dann, wenn der Kranke ein diesbezügliches Verlangen bekundet.