Auf Antrag aller Parteien findet am 29. Mai im Parlament eine Enquete zum Thema Sterbebegleitung statt. Kardinal Franz König wird dabei ein Hauptreferat halten.
„Solidarität mit unseren Sterbenden – Aspekte einer humanen Sterbebegleitung in Österreich“ ist der Titel der bemerkenswerten Veranstaltung im Parlament. Bermerkenswert deshalb, weil damit alle im Nationalrat vertretenen Parteien zum Ausdruck bringen, dass sie den holländischen Weg (straffreie Tötung auf Verlangen) für Österreich nicht wollen; bemerkenswert auch, weil hier ein übergreifender Dialog zwischen der Politik und Fachleuten aus den Bereichen Medizin, Ethik, Hospizbewegung, Pflegdienste, Rechts- und Gesundheitswesen stattfindet.
Kardinal Franz König hat mit einem Brief an die Klubobleute der Parlamentsparteien diese Enquete mitangestoßen. Gemeinsam mit Caritasdirektor Landau forderte er darin die verstärkte Förderung der Hospizarbeit, den Ausbau der schmerzlindernden Medizin mit einer entsprechenden Ausbildung von Ärzten und Pflegepersonal sowie die Möglichkeit der Pflegekarenz. In einer Rede vor Palliativmedizinern kritisierte König eine Medizin, in der „die Krankheit als medizinischer Fall alles so sehr beherrscht, dass der Patient mit seinen seelischen Nöten und Sorgen allein gelassen wird. Gerade dort, wo die Medizin im technischen Sinn nicht mehr helfen, nicht mehr heilen kann, darf das nicht geschehen.“
Ausdrücklich kritisierte König kürzlich jene Umfrage, bei der 49 Prozent der interviewten Österreicher/-innen auf die Frage „Soll unheilbar Kranken und schwer leidenden Menschen der Wunsch zu sterben erfüllt werden?“ mit Ja geantwortet haben. „Hätte die Frage, ob man persönlich als Sterbender begleitet oder getötet werden wolle, hätte das Ergebnis sicherlich anders ausgesehen“, ist König überzeugt. Und er warnt vor Irreführungen, bei denen den Menschen im Namen der Freiheit und Humanität unmenschliche Alternativen (leiden oder selbstgewollt sterben) angeboten werden, anstat ihnen zu helfen, die letzte Wegstrecke menschenwürdig zu gestalten.
Der unantastbare Wert des menschlichen Lebens – auch des behinderten, leidenden und sterbenden – ist in der Würde des Menschen begründet, so König. Für den Christen ergebe sich das aus der Bibel, die den Menschen als Bild und Gleichnis Gottes beschreibt. Aber auch die allgemeinen Menschenrechte begründen sich letztlich nur aus der dem Menschen innewohnenden Würde. Darauf, so König, habe die UNO 1966 ausdrücklich hingewiesen.