Ein neues Gesetz der Niederlande erlaubt es Ärzten, Schwerkranke auf deren Wunsch zu töten. Das ist gewiss nicht vergleichbar mit der Beseitigung „unwerten Lebens“ durch die Nazi-Euthanasie. Nur – die öffentliche Begründung, um dieses Tun zu rechtfertigen, ist verräterisch ähnlich: Mitgefühl und Menschlichkeit. Das meint Altbischof Reinhold Stecher im folgenden Beitrag.
Ausgerechnet in der Karwoche kam aus den Niederlanden eine Nachricht, die tief betroffen macht: Ein neues Gesetz erlaubt die „Tötung auf Verlangen“. Man hat sich von Seiten der dafür Verantwortlichen natürlich sehr bemüht, dieses Gesetz als Pioniertat der Menschlichkeit darzustellen. Die uralte Tafel der Zehn Gebote bekommt bei Nummer fünf „Du sollst nicht morden (keinen Unschuldigen töten)“ einen tiefen Sprung. Aber bei der Verdünnung der christlichen Botschaft in einer dem Augenblick lebenden Konsumgesellschaft wird dieser bedrohliche Einbruch keine große Aufregung verursachen. Ebenso wenig dürfte es vielen etwas ausmachen, wenn der 2400 Jahre alte Eid des Hippokrates, seit eh und je Maßstab des redlichen ärztlichen Gewissens, wie ein Wurstsemmelpapier im Abfallkorb der moralischen Wegwerfgesellschaft landet. Eine gewisse Aufregung und Entrüstung erregte aber in Holland, das unter dem Nationalsozialismus so viel gelitten hat, die Erinnerung an das Dritte Reich und an dessen Umgang mit dem „lebensunwerten Leben“. Die Gesetzesmacher haben sich – auf Vorhaltungen der Opposition hin – vom Geist und den Maßnahmen der Nazis entschieden distanziert. Sicher kann ihnen auch niemand unterstellen, sie würden mit der Erlaubnis zur „Tötung auf Verlangen“ etwa mit der Praxis jener verschwiegenen „Kliniken“ und „Sanatorien“ der Nazis sympathisieren, neben denen der Rauch der Krematorien unablässig hochstieg.
Die Hemmschwelle
Aber es gibt eine Ebene, auf der man den Parlamentariern in Den Haag die Konfrontation mit jenen dunklen Zeiten nicht ersparen kann. Ihre Gesetzgebung durchbricht psychologisch eine Hemmschwelle, eine aus uralten Traditionen gewachsene Schranke, ein Verbotsschild, das Generationen gewissenhafter Ärzte respektiert haben. Das holländische Gesetz durchbricht diesen aus Ehrfurcht gefügten Zaun wie ein Panzer. Dabei ist die Tötungshemmung dem eigenen Artgenossen gegenüber ein Verhalten, das schon bei höheren Tieren auftritt. Der Zaun dieser Hemmung sitzt also tief im Erdboden des Lebendigen. Leider wissen wir, dass die Bremsen in der menschlichen Aggression sehr oft nicht funktioniert haben und nicht funktionieren. Aber wer so im ganz friedlich-satten Wohlstandsmilieu diesen Zaun umlegt, hat doch mit einigen Schwierigkeiten zu rechnen, seine Version von Selbstbestimmung und Menschlichkeit zu verkaufen. Wem ist eigentlich schon wohl dabei, wenn er in den Arm eines Kranken die Todesspritze senkt?
Die Seelenmassage
Und in diesem Punkt treffen sie sich nun: Die Macher dieses Gesetzes hatten psychologisch das gleiche Problem wie der Joseph Goebbels. Auch er wusste um diese psychologische Hemmschwelle. Und weil er ein Meister der „Seelenmassage“ war, bediente er sich zur Überwindung der Vorbehalte des Mediums Film. So entstand im Auftrag des NS-Reichspropagandaministeriums der großartig gemachte, menschlich berührende Film „Ich klage an“. Er zeigt keine Brutalitäten, keine Abtransporte, kein Plädoyer für die „Entsorgung“ von Mitmenschen, an denen die ärztliche Kunst sowieso scheitert. Nein, der Film malt in zarten Pastelltönen des Mitleides und der erlösenden Liebe gegenüber einem erlöschenden Leben, das erlöschen will, die Geschichte eines Arztes. In einem lichten Augenblick gibt ihm seine schwer kranke und leidende Frau die Zustimmung zur aktiven Sterbehilfe. Der Arzt kommt vor Gericht. Damit wird das Gesetz, das diese Handlungsweise verbietet, als Unmenschlichkeit dargestellt. Und aus der Hemmung, eine derartige Sterbehilfe zu „gewähren“, wird eine überholte, inhumane Blockade eines tabuisierten Gewissens, das sich der Vernunft und Realität verschließt. In diesem viel gespielten Film finden sich alle Argumente und Gründe wieder, die zum niederländischen Gesetz geführt haben. Bei der Entdeckung dieser Übereinstimmung müsste es eigentlich bei den forschen Demokraten in Holland ein tiefes Erschrecken geben.
Der drohende Missbrauch
Der Film wollte das Gleiche – Bedenken und Hemmungen zerstreuen. Er war der freundliche Theatervorhang der Propaganda, der das Leid und die Greuel auf der Bühne verdeckte. Aber wie ist das mit dem Gesetz – abgesehen vom Tötungsverbot, wie es uns Menschenrechte und Glaube vor Augen halten? Sicher drohen keine Massenmordaktionen – aber droht nicht ein vielfältiger Missbrauch? Was ist mit der alten Tante, die in Amsterdam drei Häuser hat und ihr Barvermögen in einer sündteuren Pflegeklinik aufbraucht? Kann da nicht ein bisschen gezielte psychologische Betreuung im „rechten“ Augenblick die schon apathische Zustimmung zur Todesspritze erreichen. Es braucht keine große Phantasie dazu, sich vorzustellen, wie viele Möglichkeiten menschlicher Habgier und Berechnung, wie viel Verweigerung solidarischen Mitgehens mit Sterbenden sich hinter dem Paravent dieses angeblich so humanen Gesetzes entfalten können. Und alles wird gedeckt sein, weil es sich ja in einem Bereich der Initimität abspielt, in dem das Auge des Gesetzes kaum eine Kontrollfunktion ausüben kann.
Mord bleibt Mord
Aber zurück zum Film. Er surrte also über alle Leinwände bis zu den Feldkinos der Wehrmacht. Da war nun in Rommels Armee irgendwo zwischen El Alamein und der Oase Siwah ein kleiner Unteroffizier, den seine Vorgesetzten für geeignet hielten, Offizier zu werden. Aus diesem Grund schickten sie ihn von der vordersten Front in die Offiziersschule der Luftwaffe nach Antwerpen. Der Mann hatte allerdings einen erheblichen „Schönheitsfehler“: Er war katholischer Theologiestudent. Es gab damals sogar einen Führerbefehl, der Seminaristen von der Offizierslaufbahn ausschloss. Aber in Antwerpen wusste man sich zu helfen. Man wollte dem Soldaten eine Brücke bauen und gab ihm den Befehl, ein Referat zum Thema „Der Film ,Ich klage an‘“ zu halten. Der Unteroffizier bereitete sich vor und sprach zu den versammelten Offiziersanwärtern: Mord bleibt Mord. Der Arzt darf das nicht tun. Es ist nicht erlaubt, Unschuldige zu töten, denen gegenüber keine Situation der Notwehr besteht. Er sagte das mitten im Krieg, in dem rundherum sehr viel Tod war. Und der Unteroffizier wurde zurück in die Wüste geschickt – und nie mehr befördert. Diesen Vorwurf müssen sich die Ingenieure des Tötungsgesetzes in Holland gefallen lassen: Sie – die überzeugten Antifaschisten – hätten mit ihrer Auffassung keine Schwierigkeiten gehabt, in Hitlers Luftwaffe befördert zu werden. Der kleine Unteroffizier aus Rommels Armee lebt heute als hochverdienter Seelsorger im Ruhestand in Innsbruck. Er heißt Hermann Lugger.
ZUR SACHE
Anlässlich einer Veranstaltung über den Widerstand der Salzburger Ordensfrau Anna Bertha Königsegg gegen das Euthanasieprogramm der Nationalsozialisten ging Wolfgang Neugebauer vom Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes (DÖW) auch auf die aktuelle Sterbehilfe-Diskussion ein.
Wachsamkeit ist gefordert
Eine erste Parallele sieht Neugebauer in der pschologischen Rechtfertigung. So ließ die NS-Propaganda u. a. den Spielfilm „Ich klage an“ produzieren. Eine von Mitgefühl triefende, „treffsichere und unaufdringliche Propaganda für die Euthansie“ (Bischof Preysing 1941), „die sich“, so Neugebauer, „kaum von der heutigen Sterbehilfepropaganda unterscheidet“.
Weiters wies Neugebauer darauf hin, dass nicht nur so genannte „rassenhygienische“ Gründe für die Nazi-Euthanasie verantwortlich waren, sondern auch wirtschaftliche. Nach einer NS-Statitsik aus Hartheim wurden dadurch über 93.000 Krankenbetten für Kriegsopfer „freigemacht“ und über 885 Millionen Mark an Pflegekosten gespart. „Die Auseinandersetzung mit den Medizinverbrechen des Nationalsozialismus“, so Neugebauer, „ist leider keine rein historische Beschäftigung. Das im Gesundheitswesen praktizierte technokratische Kosten-Nutzen-Denken degradiert auch heute Patientengruppen zu bloßen Kostenfaktoren. Von der De-facto-Zwangssterilisierung Behinderter über als Bioethik getarnte Tötungspropaganda für mißgebildete Embryonen und Neugeborene, über pseudohumane Sterbehilfe für Alte und Schwerkranke bis zu Menschenzüchtungsmöglichkeiten reicht das Spektrum.“ Neugebauer fordert höchste Wachsamkeit.