In fast allen europäischen Ländern gebe es eine massive Auseinandersetzung darüber, was in Grenzbereichen der Medizin und Genforschung erlaubt sein soll. Österreich, so Bundeskanzler Wolfgang Schüssel, könne und dürfe sich der Mühe dieser Diskussion nicht entziehen. Mit der Einrichtung einer Ethik-Kommission beim Bundeskanzleramt will Schüssel die öffentliche Debatte, was Medizin und Forschung dürfen, beleben. Die Kommission soll aber auch die ethisch heiklen Fragen aus dem Blick verschiedener Disziplinen für politische Entscheidungen aufbereiten. Befürchtungen, wie sie zuletzt auch in Deutschland geäußert wurden, dass die Ethik-Kommission als politisches Feigenblatt zweifelhafte Entscheidungen der Politik rechtfertigen sollte, wies Schüssel zurück. Eine Bioethik-Debatte könne nicht nur zu gesetzlichen „Liberalisierungen“, etwa zu einer Verlängerung der Aufbewahrungsfrist für Embryonen bei der künstlichen Befruchtung, sondern auch zu Hinterfragungen führen, „ob wir in manchen Bereichen nicht schon zu weit gegangen sind“. Schüssel nannte die in Österreich zulässige Abtreibung bis zur Geburt im Fall von Behinderungen. Die „Aktion Leben“ forderte Schüssel auf, in die Kommission nicht nur Wissenschaftsvertreter, sondern auch „interessierte Laien“ zu berufen.