Ausgabe: 2001/22, Schüssel, Medizin, Leben, Geburt, Gen
29.05.2001
- Hans Baumgartner
Bundeskanzler Wolfgang Schüssel hat Recht: in Österreich ist die öffentliche Debatte darüber, was in Grenzbereichen der Medizin erlaubt sein soll, unterentwickelt. Dabei gehe es sowohl um den Beginn des Lebens als auch um die Schlussphase, verwies Schüssel auf die besonders umstrittenen Eckpunkte dieser Auseinandersetzung. Was ist menschliches Leben im „Vollsinn“? In dieser Frage Klarheit zu schaffen, ist zweifellos ein gesellschaftliches Anliegen von höchster Bedeutung. Wer eine derartige Diskussion beginnt, sollte aber auch ehrlich sagen, von welchen Voraussetzungen er ausgeht: Ist für ihn der Beginn des Lebens verhandelbar? Bleibt menschliches Leben auch dann unantastbar, wenn es krank oder behindert ist? Oder sind diese Werte der „nützlichen Güterabwägung“ unterworfen? Wenn z. B. der Beginn des Lebens, so wie in der englischen Rechtsprechung, erst mit der Einnistung in die Gebärmutter und nicht mit der Befruchtung des Eis angesetzt wird, dann wäre die embryonale Stammzellenforschung kein ethisches Problem mehr. Was ist verhandelbar? Auf diese Frage hat Schüssel bisher nicht geantwortet.