Ab 1. Juli haben die Österreicher Anspruch auf Karenzurlaub, um sterbende Angehörige und schwer kranke Kinder zu begleiten. Bis dahin soll auch geregelt sein, ob es dafür eine Art Karenzgeld gibt.
Zum „Tag des Lebens“ am 1. Juni gibt es heuer zweifellos einen Grund, den Politikern aller Parteien Anerkennung zu zollen. Am Donnerstag der vergangenen Woche haben sie im Nationalrat einstimmig die Einführung der „Familien-Hospizkarenz“ zur Begleitung Sterbender beschlossen. Kurz nach der Entscheidung Belgiens, als zweites europäisches Land die aktive Tötung Schwerkranker (Euthanasie) zuzulassen, hat Österreich damit ein anderes Signal gesetzt: Mit großer Geschlossenheit spricht sich unsere Gesellschaft dafür aus, Menschen am Ende ihres Lebens nicht alleine zu lassen, sondern zu begleiten. Und sie setzt der „grenzenlosen“ Freiheit die Verantwortung gegenüber, Sterbende nicht in die Not einer Entscheidung zu stürzen, in der das eigene Leben gegen mögliches Leid, gegen Einsamkeit oder die Belastung von Angehörigen aufgewogen wird.
Ein erster Schritt
Caritas, Katholische Frauenbewegung und Familienverband haben das Gesetz gewürdigt. Gleichzeitig haben sie, so wie Sprecher/-innen der Opposition, kritisiert, dass es keine existentielle Absicherung für jene gibt, welche die Karenz in Anspruch nehmen. „Es ist ein Gebäude ohne Schlussstein“, sagte der Wiener Caritasdirektor Michael Landau. Er wies auch darauf hin, dass das Gesetz für die Hospizkarenz erst ein Anfang im Bemühen um ein menschenwürdiges Sterben sei. Er forderte eine flächendeckende und öffentlich finanzierte Versorgung mit Palliativmedizin und -pflege sowie mit Hospizeinrichtungen.
Recht auf Karenz
Zur Sache
Sr. Hildegard Teuschl von Hospiz Österreich begrüßt das Gesetz zur „Familien-Hospizkarenz“ ausdrücklich. „Erstmals gibt es dadurch ein Recht auf eine Karenz zur Begleitung sterbender Angehöriger. Man ist nicht mehr darauf angewiesen, ob man sich noch einen Urlaubstag nehmen kann oder nicht.“ Sie bedauert, dass bis dato keine brauchbare Lösung zur finanziellen Absicherung der Hospizkarenz vorliegt. Eine Finanzierung als „Pflegegeld“ hält sie für keine gute Lösung. „Sterbebegleitung ist etwas anderes, als jemanden zu pflegen. Nicht jeder Sterbende ist ein Pflegefall, und nicht selten wird Begleitung auch am Spitalsbett nötig sein.“