Vor einer „Rasterfahndung nach behindertem Leben“ warnte Caritas-Bischof Alois Kothgasser. Entschieden lehnt er die Aufnahme einer neuen Ultraschalluntersuchung in den Mutter-Kind-Pass ab.
Seit einiger Zeit wird auch in Österreich an Universitäts- und Landeskliniken eine neue Methode eingesetzt, um schon während der Schwangerschaft mögliche Missbildungen eines Kindes festzustellen. Derzeit wird die neue Ultraschalluntersuchung, bei der die Nackentransparenz (Flüssigkeitsansammlung) des Embryos gemessen wird, zertifiziert. „Das bedeutet, dass Fachärzte und Krankenhäuser, die nicht nach der neuen Methode arbeiten, mit Nachteilen zu rechnen haben“, sagt Gertraude Steindl von der „Aktion Leben“. Dass kürzlich die „Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin“ die Aufnahme dieses Screenings in die Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen gefordert hat, sei die logische Folge dieser Entwicklung. Damit würde ein breiter Einsatz und dessen Finanzierung sichergestellt.
Wert des Lebens
Die Befürworter begründen ihren Vorstoß damit, dass durch das Nacken-Screening genetisch bedingte Behinderungen wie Trisomie 21 (Down Syndrom) mit einer Trefferquote von 80 Prozent bereits in der elften bis 14 Schwangerschaftswoche feststellbar sind. Schwangere mit einem erhöhten Risiko wüssten dadurch früher Bescheid und müssten sich nicht der risikoreicheren Fruchtwasseruntersuchung unterziehen. Das könnte zu einem Abbau von Ängsten führen und die Zahl der Spätabtreibungen verringern. (In Österreich dürfen behinderte Kinder bis vor der Geburt abgetrieben werden.) Die „Aktion Leben“ weist darauf hin, dass durch diese Methode Missbildungen zwar früher und „einfacher“ diagnostiziert werden können, die Medizin aber weiterhin keine Möglichkeit zur Behandlung oder Heilung hat. Der Druck auf Frauen, nur ein gesundes Kind zu gebären, werde dadurch weiter zunehmen. Sie müssen sich in der psychisch ohnedies schwierigen Zeit der frühen Schwangerschaft entscheiden, ob sie ein möglicherweise behindertes Kind haben wollen oder nicht. Je breiter diese Methode eingesetzt würde, desto größer sei die Gefahr, so Gertraude Steindl, dass die Annahme behinderter Kinder in unserer Gesellschaft und deren Unterstützung abnehme. Wenn Nacken-Screening in den Mutter-Kind-Pass Eingang fände, würde eine Methode, die dazu führt, behindertes Leben immer öfter auszusondern, zu einer „normalen Vorsorgeuntersuchung“ erklärt, befürchtet Bischof Alois Kothgasser. Ihm graue vor einer Gesellschaft, in der menschliches Leben nur noch nach Leistungsfähigkeit und Gesundheit bewertet werde. Drastisch spricht der stets sachliche Kothgasser von einer staatlich angeordneten „Rasterfahndung nach behindertem Leben“. Er greift damit eine Kritik auf, wie sie so auch von den Behindertendachverbänden geäußert wurde.
Allein gelassen
Für Gertraude Steindl macht die Auseinandersetzung deutlich, dass es höchste Zeit ist, eine umfassende Diskussion über die pränatale Diagnostik zu führen. Man sollte dabei besonders das Gespräch mit den Frauen suchen. Sie würden heute vielfach allein gelassen, wenn es darum geht, ob sie so eine Untersuchung durchführen lassen bzw. wie sie mit einem „positiven“ Befund umgehen sollen. Aber auch der Druck auf die Ärzte nehme zu. Sie müssen schon jetzt nach einem OGH-Urteil mit Schadenersatzforderungen rechnen, wenn sie eine Schwangere über 35 Jahre nicht auf die Fruchtwasseruntersuchung aufmerksam machen. Steindl fordert eine Zusammenarbeit von Beratungseinrichtungen und Ärzten, um in dieser Situation ein verantwortlicheres Handeln zu ermöglichen (s. Kasten).
Beratung
Zur Sache
Die neue Ultraschallme– thode zum Feststellen genetischer Missbildungen bei Embryos wird zu einem Ansteigen der pränatalen Untersuchungen führen. Das, so Gertraude Steindl von der „Aktion Leben“, mache nicht nur eine ernste Diskussion über die Lebensperspektiven und den „Wert“ behinderter Menschen notwendig. „Wir müssen betroffenen Frauen rasch eine qualitätsvolle, professionelle psychosoziale Beratung und Begleitung anbieten.“Beratung Tatsache ist, dass es in Österreich derzeit nur wenige Beratungsstellen („Aktion Leben“, Zoe) gibt, die Frauen in diesen schwierigen Konfliktsituationen unterstützen. Sie sei daher froh, dass sie mit diesem Anliegen beim Ministerium für Soziales und Generationen offene Ohren gefunden habe, meint Steindl. Gemeinsam mit dem Ministerium hat die „Aktion Leben“ Richtlinien für eine pränatale Beratung erarbeitet. Auch ein Ausbildungskurs für Berater/-innen konnte bereits gestartet werden. „Es ist ungemein wichtig, dass wir in diesem sensiblen und konfliktträchtigen Bereich hochqualifizierte Leute haben. Nur so können wir den Frauen (Paaren) entsprechend beistehen und nur so besteht eine Chance, zu einer Zusammenarbeit mit den Ärzten zu kommen“, ist Steindl überzeugt. Obwohl erste Schritte eingeleitet wurden sehe sie noch einen langen Weg, um zu erreichen, dass jeder Frau vor, während und nach einer pränatalen Diagostik nicht nur eine ärztliche, sondern auch eine psychosoziale Beratung angeboten wird. Heute werde oft vor einer Untersuchung kaum abgeklärt, was eine Frau (Paar) wirklich will. Und nach einem „positiven“ Befund heiße es nicht selten, ich habe für Sie schon ein Bett (zur Abtreibung) reserviert.