Asylwerber müssen unzumutbar lange auf ihre Einvernahme beim Bundesasylamt warten, viele von ihnen in Schubhaft. SOS-Menschenrechte ortet einen Ausstattungsmangel, der die Durchführung fairer Asylverfahren untergräbt. Ein Beispiel: Zwei Asylwerberinnen wurden am 4. Mai 2002 bei einem illegalen Grenzübertritt aufgegriffen. Sie kamen in Schubhaft. Auf mehrfache Intervention von SOS-Menschenrechte haben diese beiden russischen Staatsbürgerinnen nun endlich einen Termin für eine erste Einvernahme vor dem Bundesasylamt erhalten. Sie werden am 29. Juli erstmals ihren Asylantrag begründen können – nach 86 Tagen Schubhaft!