Mehrere Medien berichteten in der vergangenen Woche über die Kündigung einer 65-jährigen Frau, die für das Stift Schlägl als Haushälterin in Linz tätig war. Zu den Berichten wird folgende Erklärung abgegeben: Das Stift bestätigt, dass mit dieser Haushälterin kein offizielles Dienstverhältnis geschlossen wurde, wie dies sonst ausnahmslose Praxis des Klosters ist. In der Zwischenzeit wurden allerdings die nötigen rechtlichen Schritte unternommen, um die gesetzlich vorgeschriebenen Nachzahlungen zu leisten und die Ansprüche der Frau zu wahren.
Das Stift bedauert überdies, dass durch die konkreten Umstände die persönliche Integrität in vielen Pfarrhaushalten möglicherweise in Mitleidenschaft gezogen wurde.