Weit mehr als zehntausend freiwillige Helfer, vor allem von der Feuerwehr leisten in der gegenwärtigen Hochwasserkatastrophe vollen Einsatz. Landesrat Dr. Walter Aichinger hat schon vor etlicher Zeit eine Idee mit zuständigen Vertretern besprochen, die jetzt in Zusammenhang mit der Hochwasserkatastrophe in unserem Land besondere Aktualität erlangt: Es geht um das Anliegen, dass Ehrenamtliche, die sich bei Notfällen und Katastrophen in den Dienst der Gemeinschaft stellen, daraus keine beruflichen Nachteile haben sollten. Konkret würde dies Urlaub und Entgeltfortzahlung bedeuten – für Feuerwehrmänner, Sanitäter ..., die sich derzeit oft genug unbezahlten Urlaub nehmen müssen, um helfen zu können.
„Derzeit gibt es eine unterschiedliche Regelung“, sagt Dr. Aichinger. Im Landesdienst und Gemeindedienst Beschäftigte können einige Tage – ohne Urlaub aufzubrauchen und bei Entgeltfortzahlung – bei der Feuerwehr oder dem Sanitätsdienst Einsatz leisten. In der Privatwirtschaft gibt es zwischen der Feuerwehr und einigen wenigen Unternehmen einen Vertrag, der ähnliche Regelungen erlaubt, wobei die Feuerwehrmänner als Gegenleistung für betriebliche Sicherheitsdienste herangezogen werden können.