Der Verfassungsgerichtshof hat das umstrittene Gesetz zur Besteuerung der Unfallrenten aufgehoben. Interessant ist seine Begründung: Nicht, dass Unfallrenten prinzipiell besteuert werden, ist verfassungswidrig, sondern die überfallsartige Einführung dieser Steuer. Dadurch sei es zu einer plötzlich eintretenden Einbuße des Nettoeinkommens von bis zu 25 Prozent gekommen. Auch der im Juni 2001 nachgebesserte Härteausgleich für kleine Rentenbezieher ist dem Verfassungsgerichtshof zu wenig. Der Regierung, die so stolz auf ihr Tempo bei den Sozialgesetzen war, wurde eine Lektion erteilt. Solide Vorbereitung und soziales Augenmaß sind die besseren Ratgeber als die so genannte „Treffsicherheit“, die nur zu oft nicht von Reformideen, sondern von der Budgetnot abgeleitet wird. Man sollte sich das für die nächste Pensionsreform dick ins Stammbuch schreiben.