Gott soll in der Verfassung des Staates Berücksichtigung finden. Ein gutes Anliegen. Aber wie berücksichtigt man Gott in einer Verfassung? So, wie die Vereinigten Staaten von Amerika es tun? Die haben Gott in die Verfassung dick hineingeschrieben. Ob aber Gott hinter der Verfassung eines Staates steht, der beispielsweise die Todesstrafe als Mittel der Bestrafung vorsieht? Oder in dem die Wirtschaftsregeln viele Menschen in die Armut treiben?
Keine Frage – in Österreich denkt niemand – zumindest keine politische Partei – daran, etwa die Todesstrafe wieder einzuführen. Bevor man jedoch Gott in die Verfassung schreibt, sollte man eher an die Verfassung denken, in der sich der Staat befindet – daran, was er sich zutraut. Hungernde, Dürstende, Obdachlose, Gefangene, Schutzlose – wenn man die Nackten aus dem Matthäus-Evangelium, Kapitel 25, so verstehen will – stehen in der Verfassung Gottes für die Menschen an oberster Stelle. Auch beim Staat? Es ist dies übrigens ein gemeinsamer Nenner, auf dem auch die anderen Ein-Gott-Religionen stehen – und sie machen es den Staaten nicht leicht damit.
Vielleicht sollte man zögern, Gott in die Verfassung zu nehmen. „Du sollst den Namen des Herrn, deines Gottes, nicht missbrauchen“, heißt es in der Bibel der Christen und Juden. Achtung und Schutz der Gläubigen ja. Achtung und Schutz auch ihrer Gemeinschaften. Ansonsten aber sollte man zunächst trachten, Staatsregeln nur halbwegs gut und gerecht zu gestalten. So klein ist Gott nicht, dass er sich in einer Verfassung fassen ließe.