Efgani Dönmez, Sozialarbeiter in der Volkshilfe-Flüchtlingsbetreuung kritisiert das neue Asylrecht: Arbeit ist Asylwerbern kaum möglich, Integration so nicht erreichbar.
Eines der Solidaritätspreisträger-Projekte des Vorjahres, die Clearingstelle der Volkshilfe in Linz, gibt bis zu 20 „unbegleiteten minderjährigen Fremden“ Hilfestellungen. Vier Sozialarbeiter/innen, einer von ihnen ist Efgani Dönmez, sowie ein Zivildiener und etwa zehn geringfügig Beschäftigte (die die Nacht- und Wochenend-Dienste übernehmen) kümmern sich um die jungen Fremden.
Die Clearingstelle heißt nun „Jugendwohnhaus“, aber auch sonst sieht sich Efgani Dönmez Änderungen gegenüber: Ab 1. Mai 2004 melden die drei großen Aufnahmezentren Österreichs dem jeweiligen Bundesland die unbegleiteten Minderjährigen. Das Land weist daraufhin die Jugendlichen zu. Bisher konnten Jugendliche maximal drei Monate in solchen Einrichtungen bleiben. Die Mitarbeiter vom Jugendwohnhaus hatten die Aufgabe, abzuklären, wie es mit dem Jugendlichen weitergehen kann. Jetzt können die Asylwerber/innen zwar bis zum 18. Lebensjahr im Jugendwohnhaus bleiben und die Sozialarbeiter/ innen haben weniger Berichtspflichten. „Aber an der fehlenden Perspektive ändert sich gar nichts. Die jugendlichen Asylwerber können nicht arbeiten gehen“, ausgenommen saisonelle Aushilfsarbeiten, so will es eine ministerielle Weisung.
„Wäre es Asylwerbern erlaubt zu arbeiten, könnte man sie motivieren, Deutsch zu lernen. So ist es ein Zuwarten, bis die Leute 18 sind. Dann werden sie in die nächste Einrichtung überstellt. Den Sozialarbeitern bleibt nur, tagesstrukturierende und pädagogische Angebote zu erstellen. „Aber wir können auf kein Ziel hinarbeiten!“