Die Konsumenten müssten so kaufen, wie sie fordern
Ausgabe: 2004/22, Ei, Konsum, Tierschutzgesetz, Tiere, Haushalt
26.05.2004
- Ernst Gansinger
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Tierschutz im Unterricht: Dr. F. Landa setzt auf die Jugend. Tierschutzlehrkräfte können unter Tel. 0664/34343 66 bestellt werden.
Jährlich werden in Österreich pro Person 220 Eier konsumiert. 120 davon werden als Schaleneier gekauft, 100 in verarbeiteter Form – als Nudeln oder Mehlspeisen – verzehrt. Um diese Eier und vieles mehr geht es beim kommenden Tierschutzgesetz.
Am 18. Mai 2004 einigten sich die vier Parlamentsparteien auf ein bundeseinheitliches Tierschutzgesetz. Am 27. Mai wird es im Nationalrat beschlossen und tritt mit 1. Jänner 2005 in Kraft, wobei unterschiedliche Übergangsfristen und Ausnahmeregelungen wirtschaftliche Härten abfedern sollen.
Hennen, Hunde, Rinder
Das Gesetz wird u. a. die Käfighaltung von Legehennen verbieten. Aber auch für etliche Pferde, Rinder und Ziegen wird es spürbare Verbesserungen bringen, lautet doch die Vorschrift, dass diese künftig mindestens 90 Tage Auslauf im Jahr haben müssen (Verbot der dauernden Anbindehaltung). Die Kettenhundehaltung wird verboten, genauso das Schlachten ohne Betäubung. Das Schächten allerdings, das Juden und Muslime kennen, wird weiterhin erlaubt sein, jedoch muss unmittelbar nach dem Schächtschnitt eine Betäubung erfolgen.
Zustimmung und Sorge
Ein Kompromiss, sagen Tierschützer und Bauernvertreter, sei das neue Gesetz. Alle können ihm auch Positives abgewinnen, wenngleich bei den Bauern die Sorge unüberhörbar ist, dass sie wirtschaftlichen Nachteil erleiden. „Das Gesetz ist in einigen Punkten überraschend gut für den Tierschutz ausgefallen“, meint der Präsident des Tierschutzdachverbandes und Tierschutzlehrkraft Dr. Friedrich Landa. Er hebt als positiv das Verbot der Legebatterien, die Tier-Ombudsmänner, den Tierschutz in der Verfassung und das Verbot von lebenden Tieren in den Tierhandlungen hervor.
Oberösterreichs Landwirtschaftskammerpräsident Hannes Herndl und Agrarlandesrat Dr. Josef Stockinger betonen, dass das Bundestierschutzgesetz nach einer längeren Phase der Verunsicherung wieder Planbarkeit und Sicherheit für Investitionsentscheidungen in der Landwirtschaft bringt. Herndl: „Das erzielte Ergebnis ist vor allem vor dem Hintergrund praxisferner Maximalforderungen von Tierschützern und einzelnen politischen Gruppierungen zu sehen.“„Gott sei Dank konnte manches mit Hausverstand gelöst werden“, meint Landesrat Stockinger und nennt als Beispiel das Verbot der dauernden Anbindehaltung. Dort, wo diese notwendig sei, etwa im Ortszentrum, kommen Ausnahmeregelungen. Als problematisch wertet Herndl das erzielte Verhandlungsergebnis im Bereich der Legehennenhaltung. All diese Entscheidungen haben auch massive wirtschaftliche Konsequenzen. Einen funktionierenden Tierschutz könne es nur in wirtschaftlich intakten Betrieben geben.
Arme Schweine?
Andere Schwachstellen sieht Landa. Den Schweinen sei mit dem neuen Tierschutzgesetz kaum geholfen. Noch immer würden sie unter unakzeptablen Bedingungen gehalten und die kleinen Schweine ohne Narkose kastriert! „Jedes Haustier erhält beim Kastrieren vom Tierarzt selbstverständlich eine Narkose. Bei den Nutztieren wird aus Kostengründen darauf verzichtet!“ Und den Schächtschnitt nennt Landa Tierquälerei. Deutschland und die Schweiz haben zwar teilweise strengere Vorschriften, sonst aber sei Österreich Vorreiter. Handel und Konsumenten sind daher gefragt. Landesrat Stockinger meint, es könne nicht sein, dass in den Regalen der Geschäfte erlaubt sei, was in den Ställen verboten ist. Beim Einkauf von Lebensmitteln müssten die Konsumenten ihr Tierschutzanliegen auch in die Tat umsetzen. Vom Handel fordert Herndl klare Produkthinweise. Auch die Tierschützer haben Verständnis für diese Sorge. Landa weist auf das Projekt „Tierschutz im Unterricht“ hin. Kinder und Jugendliche erfahren, was die einzelnen Haltungsformen und Gütesiegel bedeuten. „Über die Jugend wird das Tierschutzbewusstsein, ähnlich wie beim Umweltbewusstsein, direkt in die Haushalte getragen.“
Nicht ei-nerl-ei
Fakten<7b>In Oberösterreich gibt es 214 Betriebe mit 285.000 Legehennen auf Alternativsystemen (Boden- oder Freilaufhaltung). 20.000 Kleintierhalter in OÖ haben Legehennen – geschätzt wird deren Zahl auf 500.000.In 90 Betrieben werden ebenfalls 500.000 Legehennen – in Käfigen – gehalten. 60 Prozent der 900 Millionen Eier, die jährlich in Österreich verkauft werden, sind Eier aus Freiland- oder Bodenhaltung (60 Prozent davon setzt der Einzelhandel ab, 40 Prozent die Direktvermarktung). 40 Prozent der verkauften Eier sind aus Käfighaltung. Ungefähr gleich viele – 900 Millionen – Eier werden in der Lebensmittelverarbeitung gebraucht. Die sind großteils aus Käfighaltung und kommen meist aus dem Ausland.