Bei denkmalgeschützten Bauten leistet auch der Finanzminister einen Beitrag zur Renovierung: Er trägt bei, dass das Spenden leichter fällt.
„Ich bin froh, dass es die Steuerbegünstigung für Spenden an das Bundesdenkmalamt gibt. Das bringt mehr Bewegung in die Restaurierungen“, sagt Veronika Krammer vom Bundesdenkmalamt. Von dieser Möglichkeit können auch Pfarren profitieren. Und zwar einfach: In Absprache mit dem Bundesdenkmalamt richten sie ein Treuhandkonto ein, auf das Spenden für das anstehende Projekte einbezahlt werden können. Das Bundesdenkmalamt sagt zu, dass es die eingegangenen Beträge an den Bauträger weiterleitet.
Denkmalamt als Schleuse
Die so durch die Schleuse des Bundesdenkmalamtes gegangenen Gelder sind dann steuerlich absetzbar. Sie können als Sonderausgaben – ebenso wie zum Beispiel Beiträge zu freiwilligen Krankenversicherungen oder Lebensversicherungen – am Finanzamt geltend gemacht werden. Dass dieser Weg, einen Spendenanreiz zu schaffen, völlig legal ist, versteht sich von selbst. Zur Zeit machen 19 oberösterreichische Pfarren von der Möglichkeit eines Treuhandkontos Gebrauch. Voraussetzung für einen derartigen Vertrag mit dem Bundesdenkmalamt ist, dass die erneuerungsbedürftigen Gebäude als erhaltenswerte und historisch bedeutsame Objekte gelten. Die Partnerschaft mit dem Bundesdenkmalamt ist unkompliziert, auch wenn einige rechtliche Details zu beachten sind. So darf die Zweckwidmung nur als Vorschlag formuliert sein und das Denkmalamt darf nicht schriftlich bestätigen, dass die Spenden des Treuhandkontos an die Pfarre weitergegeben werden. Aber in der Praxis gibt es damit keine Probleme. Krammer macht auch nachdrücklich aufmerksam, dass die Höhe des Treuhandkontos sich nicht negativ auf eventuelle Förderungen des Bundes auswirkt: „Niemand braucht Angst zu haben. Die Spenden werden nicht von Subventionen abgezogen.“