Im Rechtsstreit um die nächtlichen Glockenschläge des Linzer Mariendoms hat der Oberste Gerichtshof (OGH) jetzt das Revisionsbegehren des klagenden Anrainers zurückgewiesen.
Der Kläger, Architekt Wolfgang Lassy, forderte von der Dompfarre, das nächtliche „Zeitschlagen“ der Domglocken zu unterlassen, weil es seinen Schlaf störe und damit seine Gesundheit beeinträchtige.
Seine Klage wurde zuvor bereits vom Landesgericht Linz und vom Oberlandesgericht Linz abgewiesen. Das nun vom OGH bestätigte Ersturteil des Landesgerichts Linz hatte die Abweisung der Klage damit begründet, dass eine Beeinträchtigung „sowohl ortsunüblich als auch unzumutbar“ sein müsste und zudem „im Zeitpunkt des Erwerbs der Liegenschaft die Lärmbeeinträchtigung und damit einhergehend eine allfällige Schlafstörung bzw. Gesundheitsbeeinträchtigung für sensible Menschen erkennbar gewesen“ wäre. Klägeranwalt Wolfgang List will nun als letzte Instanz vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg ziehen.