Vergangene Woche hat der Ministerrat den Beschluss zur Fortführung der Sonderförderung für Jugendliche, die freiwillig ein soziales Jahr leisten, zurückgestellt. Es geht dabei um die Verlängerung einer Ersatzzahlung von 150 Euro pro Monat für den Wegfall der Familienbeihilfe. Jugendliche, die im Herbst ihr Sozialjahr antreten, wissen daher immer noch nicht, ob sie diesen Betrag zusätzlich zu ihrem bescheidenen Taschengeld erhalten. Die Vereine für freiwillige Sozialdienste nahmen das zum Anlass, erneut die Schaffung eines Freiwilligengesetzes zu fordern. Damit sollen die Qualität des Einsatzes und die soziale Absicherung geregelt werden.