Ausgabe: 2008/29, Behinderung, Karg, Klage, Kind, Kinder
16.07.2008
„Unser Kind hat einen Schaden, ist aber kein Schadensfall“, das betont ein Ehepaar aus Vorarlberg, dessen ungeborener Sohn Emil, der Ende Juli mit einer Fehlbildung der Wirbelsäule zur Welt kommen wird, die Republik Österreich klagen soll. Die Eltern wollen mit der angestrebten Feststellungsklage nun den Gesetzgeber „wachrütteln“, der dem Obersten Gerichtshof derzeit keine andere Wahl lasse, als über die Daseinsberechtigung von behinderten Kindern mit Hilfe des Schadenersatzrechtes zu urteilen. Sie kritisieren, dass damit in Österreich für ungeborene Kinder mit Behinderung keine Grundrechte gelten. Dass aus der Geburt eines behinderten Kindes Schadenersatzansprüche abgeleitet werden können, verletze z. B. sein Recht auf Achtung der Menschenwürde, da seine Existenzberechtigung in Frage gestellt werde. „Es ist ein Skandal, dass Eltern behinderter Kinder diesen Weg gehen müssen, um ausreichend Unterstützung für die Förderung und Betreuung ihrer Kinder zu bekommen“, sagte Martina Kronthaler, Generalsekretärin der Aktion Leben, die den Appell der Eltern an den Gesetzgeber unterstützt.